Lieferung von fünf Pritschenwagen für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/042
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von fünf Pritschenwagen für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) in vier Losen die Lieferung von fünf Lastkraftwagen (Lkw) als Pritschenwagen im offenen Verfahren europaweit aus.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 4.
Es sind nur Fahrzeuge mit neuester Abgasnorm im fabrikneuen Zustand anzubieten.
Die Angebote können für ein Los oder alle Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
31.01.2023 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t als Doppelkabiner, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
31.01.2023 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Hubbühne
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat die zwei Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
31.01.2023 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t als Doppelkabiner, Fahrgestell mit Pritsche und Ladekran
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
31.01.2023 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen und eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe sind eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen und eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.5) Angebot (Vordruck)
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.7) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen und Erläuterungen zur kostenlosen Inspektion / Wartung während der eingeräumten Garantie- / Gewährleistungszeit
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern zu den im Leistungsverzeichnis zu Los 1, 2, 3 und 4 angebotenen Fahrzeugen
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Vorführung eines Referenzfahrzeuges
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDE2W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html