Beschaffung von 2 Stück Löschfahrzeuge Teil 27: Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 14530-27:2019-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Stück Löschfahrzeuge Teil 27: Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 14530-27:2019-11
Beschaffung von 2 Stück Löschfahrzeuge Teil 27: Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 14530-27:2019-11 gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung. Die Maßnahme ist in drei Lose aufgeteilt:
• Los 1: Fahrgestell
• Los 2:Ausbau
• Los 3: Beladung
Fahrgestell
Lieferauftrag über zwei Fahrgestelle (Löschfahrzeuge Teil 27: Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 14530-27:2019-11) gemäß anliegender Leistungsbeschreibung.
Ausbau
Auftrag über den Ausbau der beiden Fahrgestelle gemäß anliegender Leistungsbeschreibung,
Beladung
Lieferauftrag über die Beladung gemäß anliegender Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44867
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.