Programmierung von System- und Anwendersoftware, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0108-64-2 (Auftragserweiterung) vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierung von System- und Anwendersoftware, Köln
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Programmierung von System- und Anwendersoftware Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund Alleinstellungsmerkmal. Dadurch werden keine anderen Bieter benachteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Programmierung von System- und Anwendersoftware, Köln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.yunextraffic.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY0H6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU