Lieferung von fünf Pritschenwagen für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von fünf Pritschenwagen für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) in vier Losen die Lieferung von fünf Lastkraftwagen (Lkw) als Pritschenwagen im offenen Verfahren europaweit aus.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 4.
Es sind nur Fahrzeuge mit neuester Abgasnorm im fabrikneuen Zustand anzubieten.
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
18.11.2022 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung (max. 80 Wochen).
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t als Doppelkabiner, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
18.11.2022 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 2 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung (max. 80 Wochen).
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t, Fahrgestell mit Dreiseitenkipper und Hubbühne
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat die zwei Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
18.11.2022 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 3 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung (max. 80 Wochen).
Pritschenwagen mit einem Gesamtgewicht von max. 7,49 t als Doppelkabiner, Fahrgestell mit Pritsche und Ladekran
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Der Bieter hat den Lkw zu liefern, zu montieren und in einem mangelfreien, betriebsfertigen Zustand inkl. aller für die Zulassung erforderlichen Unterlagen an den Auftraggeber zu übergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
Diese Positionen gehen nicht in den Bruttogesamtpreis ein und haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Angebote.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
18.11.2022 (Bindefrist) sowie einem voraussichtlichen Ende: 30.11.2023 definiert.
Der tatsächliche Liefertermin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 4 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung (max. 80 Wochen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html