Objektplanung Neubau Studio Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-64-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Studio Freiburg
Es soll ein multimediales Büro-/ und Studiogebäude auf dem SWR-Gelände in Freiburg als Überbauung der bestehenden Tiefgarage entstehen. Um die erforderlichen Flächen des Raumprogrammes realisieren zu können, soll der Baukörper in Leichtbauweise ausgeführt werden. Der Neubau soll neben modernen Arbeitswelten (ca. 75 Redaktions- und Büroarbeitsplätze), einen zentralen Desk-„Funktionsbereich“, einen Bereich für Medientechnik sowie Infrastruktur und Verkehrsflächen beinhalten. Das Gebäude soll in seinem äußeren und inneren Charakter eine einladende Offenheit und Transparenz vermitteln.
Es wurde ein Flächenbedarf von rund 3.000 m² BGF ermittelt. Für die KG 200-700 wurde ein Kostenrahmen von ca. 16,2 Mio. € (inkl. MwSt) als Obergrenze festgelegt. Der SWR als zukunftsorientiertes Medienunternehmen erwartet ein funktionales, wirtschaftliches, energieeffizientes und gestalterisch qualitätsvolles Gebäude, das den Anforderungen an ein modernes Medienunternehmen in optimaler Weise gerecht wird.
Kartäuserstraße 45, 79102 Freiburg
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 (optional 9) der HOAI für die Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI. Die Planung hat grundsätzlich in 3-D (inkl. BIM-Modell, Fertigstellungsgrad 400 (Ausführungsplanung)) zu erfolgen. Dem SWR ist nach Abschluss der LPH 4 sowie nach Abschluss der LPH 8 ein vollständiger Satz Planunterlagen zur Weiterverwendung in seinem CAD-System (Autocad Architecture) zu erstellen und zu übergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf:
KG 300 7.787 T€
KG 400 2.733 T€
Die Planung der KG 460 – Förderanlagen ist von der Objektplanung zu erbringen. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf
KG 460 142 T€
Die Planung der KG 500 – Außenanlagen ist ebenfalls von der Objektplanung zu erbringen. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf
KG 500 470 T€
Darüber hinaus sind für die Planung der KG 600 - Ausstattung und Kunstwerke folgende vorläufige anrechenbare Kosten (netto) anzusetzen:
KG 600 333 T€
Hinzu kommen folgende Besondere Leistungen (für die KG 300), die vom SWR im Bedarfsfall abgerufen werden:
LPH 1:
a) Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Aufstellen eines Raumprogramms, Beschaffung von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind, Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung
LPH 2:
b) Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung, Aufstellen von Raumbüchern
c) Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
d) Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern
e) Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
In der Vergangenheit wurde als Grundlage bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Voraussichtliche Projektdauer:
Start Planungsphase ca. 3. Quartal 2023
Inbetriebnahme / Um- und Einzug bis ca. 1. Quartal 2027
Die Auswahl der 4 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl (Punkte = P), bei Gleichstand entscheidet das Los. Auswahlkriterien:
1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 50 P
1.1 Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. max. 30 P
bis einschließlich 2 Personen = 0 P
3 Personen = 10 P
4 Personen = 20 P
ab 5 Personen = 30 P
1.2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die einzelnen Positionen müssen durch unterschiedlichen Personen besetzt sein. max. 20 P
Keine technischen Fachkräfte / unvollständige Angabe = 0 P
Angabe ein Architekt und ein Zeichner = 10 P
Angabe ein Architekt, ein Zeichner und Bauleiter = 20 P
2 Fachliche Eignung, Referenzen, max. 125 P
Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
2.1 Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt, max 50 P)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (#1 und #2) in Summe vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone IV oder höher.
Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022.
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400+500+600 mind. 4,00 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400+500+600
< 4,00 Mio € netto = 0 P
Ab 4,00 Mio € netto = 3 P
Ab 5,25 Mio € netto = 6 P
Ab 6,50 Mio € netto = 9 P
Ab 7,75 Mio € netto = 12 P
Ab 9,00 Mio € netto = 15 P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 10 J = 0 P
Innerhalb der letzten 10 J = 3 P
Innerhalb der letzten 8 J = 6 P
Innerhalb der letzten 6 J = 9 P
Innerhalb der letzten 4 J = 12 P
Innerhalb der letzten 2 J = 15 P
2.2 Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt, max 50 P)
Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (#1 und #2) in Summe vollständig erbracht.
Mindesthonorarzone IV oder höher.
Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022.
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400+500+600 mind. 4,00 Mio netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400+500+600
< 4,00 Mio € netto = 0 P
Ab 4,00 Mio € netto = 3 P
Ab 5,25 Mio € netto = 6 P
Ab 6,50 Mio € netto = 9 P
Ab 7,75 Mio € netto = 12 P
Ab 9,00 Mio € netto = 15 P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 10 J = 0 P
Innerhalb der letzten 10 J = 3 P
Innerhalb der letzten 8 J = 6 P
Innerhalb der letzten 6 J = 9 P
Innerhalb der letzten 4 J = 12 P
Innerhalb der letzten 2 J = 15 P
2.3 Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt, max 25 P)
Nachhaltigkeit
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022, bei welchem eine, die gesetzlichen Mindeststandards übersteigende, nachhaltige Bauweise nachgewiesen werden kann. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
Gewertet werden Nachweise über Vorhaben mit einem höheren energetischen Standard als der zum Zeitpunkt des Baubeginns gesetzliche geltende Mindeststandard.
01.10.12 - 30.04.14: EnEV 2009
01.05.14 - 31.12.15: EnEV 2014
01.01.16 - 31.10.20: EnEV 2016
01.11.20 - 01.10.22: GEG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
• Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
• Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 800.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 3 Mio. EUR und sonstige Schäden über mind. 3 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 800.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
Es ist mindestens ein Architekt und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren.
3 Referenzen (Gewichtung: max. 125 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.10.2012 bis 01.10.2022.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formblätter A7.1 bis A7.3 für die Eigenerklärung zu den Referenzen und legen Sie diese als Anlage A7 bei.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone IV oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 + 500 + 600 mind. 4,00 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone IV oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 + 500 + 600 mind. 4,00 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Nachhaltigkeit
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022, bei welchem eine, die gesetzlichen Mindeststandards übersteigende, nachhaltige Bauweise nachgewiesen werden kann. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
Gewertet werden Nachweise über Vorhaben mit einem höheren energetischen Standard als der - zum Zeitpunkt des Baubeginns gesetzliche geltende - Mindeststandard.
Gesetzlich geltende Mindeststandards nach Zeitraum:
01.10.2012 bis 30.04.2014 Mindeststandards nach EnEV 2009
01.05.2014 bis 31.12.2015 Mindeststandards nach EnEV 2014
01.01.2016 bis 31.10.2020 Mindeststandards nach EnEV 2016
01.11.2020 bis 01.10.2022 Mindeststandards nach GEG
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition)
Es ist mindestens ein Architekt und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren.
3 Referenzen (Gewichtung: max. 125 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.10.2012 bis 01.10.2022.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formblätter A7.1 bis A7.3 für die Eigenerklärung zu den Referenzen und legen Sie diese als Anlage A7 bei.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone IV oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 + 500 + 600 mind. 4,00 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen
• Objektplanung § 34 HOAI, mind. LPH 2-8 über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) in Summe vollständig erbracht.
• Mindesthonorarzone IV oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022
• Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 + 500 + 600 mind. 4,00 Mio € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Nachhaltigkeit
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.10.2012, vor 01.10.2022, bei welchem eine, die gesetzlichen Mindeststandards übersteigende, nachhaltige Bauweise nachgewiesen werden kann. Eine Mehrfachnennung mit Referenzprojekt #1 oder #2 ist möglich.
Gewertet werden Nachweise über Vorhaben mit einem höheren energetischen Standard als der - zum Zeitpunkt des Baubeginns gesetzliche geltende - Mindeststandard.
Gesetzlich geltende Mindeststandards nach Zeitraum:
01.10.2012 bis 30.04.2014 Mindeststandards nach EnEV 2009
01.05.2014 bis 31.12.2015 Mindeststandards nach EnEV 2014
01.01.2016 bis 31.10.2020 Mindeststandards nach EnEV 2016
01.11.2020 bis 01.10.2022 Mindeststandards nach GEG
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies
können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die
folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres
Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung
Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt
die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der
für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die
Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen
oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem
Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass
sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern
oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die
eVergabePlattform zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter
Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4)
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach
§ 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]