Erstellen von Messstellenpässen inkl. Funktions- und Eignungsprüfungen für das WRRL-Grundwassergütemessnetz sowie Baustellenaufsicht für Sanierungs- und Regeneriergungsarbeiten inkl. Geophysik an GWM Referenznummer der Bekanntmachung: 52;1001085985;EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellen von Messstellenpässen inkl. Funktions- und Eignungsprüfungen für das WRRL-Grundwassergütemessnetz sowie Baustellenaufsicht für Sanierungs- und Regeneriergungsarbeiten inkl. Geophysik an GWM
Das LANUV ist für den Betrieb eines landesweiten Messnetzes für das überblicksweise und operative Grundwassermonitoring von 275 Grundwasserkörpern Nordrhein-Westfalens zuständig, die gemäß den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL und GrwV §9 Absatz 1) repräsentativ zu überwachen sind. Nach den Vorgaben der EG-WRRL und der Grundwasserverordnung muss in jedem Grundwasserkörper ein repräsentatives Messnetz zur chemischen und mengenmäßigen Überwachung und zur Beurteilung der anthropogenen Nutzungseinflüsse vorhanden sein.
Das LANUV beabsichtigt, das Erstellen von Messstellenpässen inkl. Stammdatenabgleich und Durchführung von Befahrungen und Funktionsprüfungen jährlich an ca. 100 Grundwassermessstellen des WRRL-Messnetzes in NRW in einem Fachlos, sowie die Vor- und Nachbereitung und unabhängige Baustellenaufsicht bei Regenerierungs-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen an jährlich ca. 100-150 Grundwassermessstellen des Landes NRW inkl. Erfolgskontrolle unter Einhaltung des Stands der Technik (u.a. DVGW-Arbeitsblätter) und die Planung, Organisation, Durchführung, Auswertung und Abnahme von geophysikalischen Ausbaukontrollmessungen (GM) in einem weiteren Fachlos zu vergeben.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dieses Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt.
Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV je Fachlos mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen.
Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtl. der Funktionstüchtigkeit und Eignung zum Verbleib im Monitoringmessnetz; Erstellen von Messstellenpässen inkl. Stammdatenabgleich (Arbeitspaket 1)
45659 Recklinghausen Auf Anlage 6 (Übersichtskarte) wird verwiesen.
Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit und Eignung zum Verbleib im Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), insbesondere:
a. Prüfung Lage der Messstellen bzw. Standorte im Grundwasserkörper (GWK), Prüfung von Zustromrichtung, Punktquellen und Landnutzungseinflüssen; Einschätzung der Repräsentativität für das Monitoring.
b. Prüfung der Ausbaudaten und Stammdaten aus der Grundwasserdatenbank anhand der QS-Kriterien gemäß QS-Leitfaden (HYDOR 2018).
c. Besichtigung und Prüfung der Messstellen und Messstellenstandorte vor Ort, Abgleich mit den Messstellenunterlagen.
d. Durchführen von Funktionsprüfungen, Dokumentation und Bewertung.
e. Dokumentation aller Ergebnisse der Ortsbegehung und Eignungsprüfung; Erstellen und Ausfüllen eines Messstellenpasses gemäß HYDOR 2018 (hier: Anlage 7).
f. Bewertung der Messstellen und Empfehlungen zum Verbleib im Messnetz / zur Aussonderung oder zu weitergehenden Maßnahmen gemäß QS-Handlungskonzept (HYDOR 2018).
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Regenerierungs-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen / Baustellenkontrolle inkl. Erfolgskontrolle / geophysikalische Messungen (Arbeitspakete 2 und 3)
45659 Recklinghausen Auf Anlage 6 (Übersichtskarte) wird verwiesen.
1. Arbeitspaket 2 (Fachlos 2, Teil a)
Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis-sen) für Regenerierungs-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen an Grundwassermessstellen zur Überwachung des quantitativen und qualitativen Grundwasserzustandes gemäß EG-WRRL. Hierzu ist u.a. erforderlich:
a. Sichtung der vorliegenden Bedarfsmeldungen für Regenerierungs-/Sanierungs-/Reparatur- und Rückbaumaßnahmen (nachfolgend auch: "Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen") einschließlich Messstellenspezifischer Unterlagen und Informationen.
b. Prüfung der Grundstücksverhältnisse und der Messstellenstandorte, des Ausbauzustands einschließlich Ortsbesichtigungen (incl. Terminabstimmung mit ausführender Firma) und Dokumentation.
c. Messstellen- und standortgerechte Auswahl und Präzisierung der jeweils zielführenden Regenerierungs-/Sanierungs-/Reparatur-/Rückbaumaßnahmen, inkl. Festlegung und Präzisierung der zugehörigen Erfolgskontrollmaßnahmen für die jeweiligen Messstellen gemäß den einschlägigen DVGW-Arbeitsblättern und gemäß QS-Handlungskonzept (HYDOR 2018).
d. Beschreibung der konkret umzusetzenden Maßnahmen: Ausfüllen der Leistungsbeschreibung und eines Leistungsverzeichnisses gemäß Vorgabe des Auftraggebers (AG) je beauftragter Messstelle.
2. Arbeitspaket 3 (Fachlos 2, Teil b)
Unterstützung des AG bei der Organisation und Betreuung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten vor Ort, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Baustellenaufsicht bei Regenerierungs-/Sanierungs- und Reparatur-/ ggf. Rückbaumaßnahmen an Grundwassermessstellen des Landes und Dokumentation (Baustellenbegleitung) inkl. Erfolgskon-trolle (z.B. Pumpversuche) sowie Planung, Durchführung und Auswertung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen, Anfertigung der Abschlussdokumentation, wie folgt:
a. Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung und Dokumentation der Maßnahmen vor Ort; Überwachung und Protokollierung gemäß den Anforderungen für die Durchführung der fachkundigen unabhängigen Bauaufsicht in Anlehnung an das Merkblatt "Bau von Grundwassermessstellen" (AK Grundwasserbeobachtung, 2012), darin Kapitel 9 und Anlage 5.
b. Planung, Durchführung, Auswertung und Abnahme der im Einzelfall erforderlichen geophysikalischen Ausbaukontrollmessungen (ggf. durch qualifizierten Nachunternehmer wie angege-ben).
c. Terminkoordinierung mit der ausführenden Firma in Abstimmung mit dem AG. Die ausführende Firma wird in einem separaten Vergabeverfahren durch den Auftraggeber beauftragt.
d. Ergebnisprüfung, Abnahme und Abschlussdokumentation (Abnahmebericht und Messstellen-pass), Sicherstellen der Ausführung und Dokumentation gemäß DVGW W 110, W 111, W 112, W 119, W 129, W 130, W 135, erforderlichenfalls Ableitung weitergehender Maßnahmenempfehlungen.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister. Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen,
c) Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU),
d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
e) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532),
f) freiwillig mit dem Angebot und soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533).
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Formblatt Referenzen Los 1 und 2 (s.a. Nr. 12.2. der Ausschreibungsbestimmungen):
a) Der Bieter hat mehrjährige Praxiserfahrung bei Kontroll-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bzw. deren Planung und bauaufsichtliche Begleitung an Grundwassergütemessstellen gem. den in der Leistungsbeschreibung genannten
DVGW-Arbeitsblättern anhand von Referenzen vorzuweisen, aus welchen sich das fachliche und technische Know-how und die praktische Erfahrung ergeben (mind. eine nach Art und Umfang mit dem hier beschriebenen Projekt vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre pro Arbeitspaket gem. Leistungsbeschreibung). Von den geforderten Referenzen muss mindestens 1 Projekt in Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen der Wasserwirtschaft, vorzugsweise in NRW, in den letzten drei Jahren erbracht worden sein.
b) Die geophysikalischen Messungen, Eignungsprüfungen und Pumpversuche sind aus Gründen der Qualitätssicherung ausschließlich durch nach DVGW W 110, W 111 und W 129 (oder vergleichbar) arbeitende Firmen und entsprechend geschultes und in der Ausführung, Dokumentation und Ergebnisbewertung erfahrenes Personal auszuführen. Das eingesetzte Personal muss über fachliches und technisches Know-how und entsprechende mehrjährige Praxiserfahrung bei Messstellenprüfungen / Messnetzplanung (Grundwasserbeschaffenheit) und Durchführung von Eignungsprüfungen von Grundwassergüte- und Grundwasserstandsmessstellen, geophysikalischen Untersuchungen, Pumpversuchen, Ermittlung Vor-Ort-Parameter verfügen sowie Kenntnis über die Kontroll-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Grundwassergütemessstellen nach den einschlägigen DIN und DVGW-Arbeitsblättern sowie gemäß den Grundwasserrichtlinien der LAWA verfügen, insbesondere:
(1) Pumpversuche bei der Wassererschließung gemäß DVGW W 111,
(2) Grundsätze der Grundwasserprobenahme aus Grundwassermessstellen gemäß DVGW W 112,
(3) Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen gemäß DVGW W 129,
(4) Sanierung und Rückbau von Bohrungen, Grundwassermessstellen und Brunnen gemäß DVGW W 135,
(5) Fachliche Kenntnisse der einschlägigen Vorgaben und Anforderungen für geophysikalische Ausbaukontrollmessungen gemäß DVGW W 110,
(6) Brunnenregenerierung gemäß DVGW W 130,
(7) Entwickeln von Brunnen durch Entsanden - Anforderungen, Verfahren, Restsandgehalte gem. DVGW W 119,
Zu (1) - (7) sind Nachweise durch Ergebnisprotokolle durchgeführter Funktionsprüfungen ((1) und (3)), Schulungsnachweise ((2), (4)-(7)) oder vergleichbare Nachweise vorzulegen. Es ist ausreichend, wenn mind. eine Person des Projektteams die für das jeweilige Fachlos bzw. Arbeitspaket erforderlichen Nachweise vorlegen kann.
c) Der Bieter muss über nachweisliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der erforderlichen Datenverarbeitungssoftware, einschließlich erforderlicher GIS-Kenntnisse zur Standortwahl und Standort-Vorprüfung, Umgang mit Datenbanksystemen, Datentransfer von Messstellenstammdaten und Ergebnisdaten verfügen (insbesondere MS Access, ArcGIS, Dokumentenverwaltung, Erstellung, Verarbeitung und Verwaltung von Schichtenverzeichnissen / z.B. Geodin, Bohrprofilen, Fotos). Nachweis durch mind. eine nach Art und Umfang mit dem hier beschriebenen Projekt vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre oder durch Beispieldokumente, bei denen mit der genannten Software gearbeitet wurde oder durch Schulungsnachweise.
d) Qualitätsmanagement: Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagement verfügen und idealerweise nach DIN EN ISO 9001 (bzw. "DIN EN ISO 9000ff") zertifiziert sein. Dies bedeutet, dass in dem Unternehmen ein sogenanntes Qualitätsmanagementsystem eingeführt wurde, das die Anforderungen dieser Normen erfüllt und welches durch eine unabhängige Stelle geprüft wurde. Alternativ dazu muss der Bieter Mitglied in einem für die Aufgabenstellung relevanten
anerkannten beruflichen Fachverband (Hydrogeologie; Brunnen- bzw. Messstellenbau, Bohrlochvermessung o.ä.) sein. Mit dem Angebot hat der Bieter entweder einen Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (bzw. "DIN EN ISO 9000ff") oder einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einem für die Aufgabenstellung relevanten Fachverband einzureichen.
e) Die Projektleitung muss jeweils mind. über eine Qualifikation als MSc. / Dipl., das weitere eingesetzte Personal jeweils mind. über eine Qualifikation als BSc. in einer der folgenden Fachrichtungen (oder vergleichbar) verfügen:
- Dipl. / MSc. Geographie oder Geologie, Fachrichtung Hydrologie / Hydrogeologie,
- Ingenieurwissenschaften, Fachrichtung Bauingenieurwesen (Vertiefungsrichtung Wasserwesen),
- Physische Geographie, Fachrichtung Hydrologie,
- Angewandte Geowissenschaften (M. Sc.), Vertiefungsrichtung Geophysik-Hydrogeologie-Ingenieurgeologie.
Hierzu ist das Projektteam zu benennen. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses ist jeweils mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und alle Nachunternehmer.
Bei Angeboten auf Fachlos 1 zusätzlich das Formblatt Referenzen Los 1 (s.a. Nr. 12.2. der Ausschreibungsbestimmungen):
f) Der Bieter zeichnet sich durch eine langjährige Erfahrung bei der fachgerechten Durchführung und Auswertung von Pumpversuchen und Funktions-/ Eignungsprüfungen von Grundwassergütemessstellen (inkl. Erstellen von Messstellenpässen) aus (mind. eine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung der letzten 3 Jahre).
g) Der Bieter muss Kenntnisse der Vorgaben gemäß EG-WRRL (Grundwasserrichtlinie; Grundwasserverordnung) an die repräsentative Überwachung der Grundwasserkörper zur Ermittlung des mengenmäßigen und chemischen Zustands (Überblicksüberwachung) und zur Ermittlung von Landnutzungseinflüssen (operative Überwachung) gem. Monitoringleitfaden Grundwasser NRW (www.flussgebiete.nrw.de), einschl. der darin enthaltenen Vorgaben zur Feststellung der fachlichen Eignung von WRRL-Messstellen und an das Messnetzkonzept sowie die DV-technischen Vorgaben zur Erfassung der relevanten Messstellenstammdaten nachweisen. Hierzu ist in dem Formblatt Referenzen Los 1 mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung der letzten 3 Jahre einzutragen (entweder innerhalb von NRW oder im Zusammenhang mit der Umsetzung entsprechender Vorgaben in anderen Bundesländern).
h) Der Bieter muss über gute regionale Kenntnis in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der hydrogeologischen und hydrochemischen Bedingungen verfügen. Hierzu ist in dem Formblatt Referenzen Los 1 mindestens ein Projekt mit hydrogeologischem Fachbezug in NRW der letzten drei Jahre zu nennen.
Bei Angeboten auf Fachlos 2 zusätzlich das Formblatt Referenzen Los 2 (s.a. Nr. 12.2. der Ausschreibungsbestimmungen):
i) Der Bieter zu Fachlos 2 muss Nachweise zur Zusammenarbeit mit Brunnenbaufirmen für Regenerierungs-, Reparatur-, Rückbau- und Sanierungsarbeiten vorlegen. Darüber hinaus muss eine Zusammenarbeit mit Kommunen, Wasserbehörden, Wasserverbänden, Wasserversorgern und sonstigen Messnetzbetreibern in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden.
Hierzu ist in dem Formblatt Referenzen Los 2 mindestens jeweils ein Projekt der letzten drei Jahre zu nennen.
j) Der Bieter zu Fachlos 2 muss einen breiten Überblick über die in Betracht kommenden Sanierungs- und Regenerierungsverfahren für oberflächennahe Grundwassergütemessstellen haben und in der Lage sein, die jeweils geeignetsten und wirtschaftlichsten Sanierungs-/Regenerierungsmaßnahmen auszuwählen und präzise zu definieren sowie deren fachgerechte Durchführung vor Ort zu kontrollieren, zugehörige Erfolgskontrollmaßnahmen vorzugeben, zu überwachen und auszuwerten (insbesondere Klarpumpen, Pumpversuche, geophysikalische Messungen). Die Fähigkeit und
Erfahrung bei der Ausübung und Dokumentation der unabhängigen Baustellenbegleitung bei der Durchführung von Regenerierungs-/Sanierungs-, Reparatur- und Rückbaumaßnahmen und von geophysikalischen Ausbaukontrollmessungen an Grundwassergütemessstellen sind durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Hierzu ist in dem Formblatt Referenzen Los 2 mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung der letzten 3 Jahre einzutragen.
k) Für geophysikalische Ausbaukontrollmessungen:
i. Geophysikalische Ausbaukontrollmessungen sind aus Gründen der Qualitätssicherung nur durch einen dafür qualifizierten Fachbetrieb mit entsprechenden Referenzen (Vermessungen an oberflächennah ausgebauten Brunnen oder
Grundwassermessstellen zwecks Ausbaukontrolle) innerhalb von NRW (oder benachbartes Bundesland) durchzuführen. Der Fachbetrieb muss über Know-how zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse in Bezug auf die jeweilige Fragestellung verfügen. Der Fachbetrieb muss im gesamten Bundesland NRW flexibel einsatzfähig sein, da Messungen anlassbezogen jeweils zeitnah auszuführen sind (binnen 4-8 Wochen). Hierzu ist in dem Formblatt Referenzen Los 2 mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung der letzten 3 Jahre einzutragen.
ii. Der Bieter (Fachlos 2) muss in der Lage sein, die jeweils geeignetsten geophysikalischen Messverfahren vorzuschlagen und zu begleiten (die Erfahrung und Expertise ist über Referenzen oder Schulungsnachweise zu belegen). Wird die Erfahrung durch Referenzen nachgewiesen, ist hierzu in dem Formblatt Referenzen Los 2 mindestens eine nach Art und Umfang vergleichbare Leistung der letzten 3 Jahre einzutragen.
Zu allen angegebenen Referenzen ist jeweils eine Projektbeschreibung (max. 1 DIN A4-Seite) mit einzureichen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter genau erbracht hat.
Alle Anfordrungen gelten entsprechend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und alle Nachunternehmer.
Die gleichzeitige Bearbeitung von Aufträgen Dritter zur Überprüfung oder Bewertung staatlicher Grundwassermessstellen (insbesondere des Landes NRW) oder eine gutachterliche Tätigkeit vor Gericht in Verfahren zur Bewertung der Eignung von Grundwassermessstellen des Landes kann zum Ausschluss vom Bieterwettbewerb im Fachlos 1 führen, da Zielkonflikte daraus entstehen können. Der Bieter zu Fachlos 1 hat mit dem Angebot eine Erklärung darüber einzureichen, dass keine Aufträge Dritter wie oben beschrieben bearbeitet werden (s. Erklärung Auftragsbearbeitung). Dies gilt auch für ggfs. eingesetzte Nachunternehmen und alle Mitglieder einer ggfs. gebildeten Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hinweis:
Einige der Dokumente sind als beschreibbare Word-Dokumente hinterlegt. Bitte denken Sie daran, dass diese bei Änderungen separat zu speichern sind. Sollten bestimmte Dokumente nicht beschreibbar sein, so müssen diese ausgedruckt und dann wieder hinzugefügt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6MA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.