Beratertätigkeit Sicherung und Bewachung von städtischen Grundstücken und Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5003-260-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratertätigkeit Sicherung und Bewachung von städtischen Grundstücken und Liegenschaften
Beratungsleistungen hinsichtlich der Ausschreibung der Bewachungsleistungen, Analyse und Modifizierung des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung "Sicherung und Bewachung von städtischen Grundstücken und Liegenschaften"
50679 Köln Nordrhein-Westfalen
Beratungsleistungen hinsichtlich der Ausschreibung der Bewachungsleistungen, Analyse und Modifizierung des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung "Sicherung und Bewachung von städtischen Grundstücken und Liegenschaften".
Ziel der Ausschreibung ist es, den Auftrag an eine hoch qualifizierte Sicherheitsfirma zu vergeben.
Analyse des Leistungsverzeichnisses und Modifizierung auf die Bedarfe der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin.
Inhalt des Leistungsverzeichnisses:
- Aufstellung der von der Auftraggeberin benötigten verschiedenen Bewachungsmodelle
- Erstellung eines ausführlichen Nachweiskataloges zur Auswahl von qualitativ hochwertigen Unternehmen für die engere Vergabeauswahl
- Formulieren von Qualitätsmerkmalen sowie deren Eingliederung in die Bewertungsmatrix
- Berücksichtigung der von der Stadt Köln angestrebten Gewichtung (30% Preis und 70% Qualität)
- Formulieren von Qualitätsmerkmalen sowie dessen Eingliederung in die seitens des Auftragnehmers gemäß Ziffer 3.3 zu erstellenden Bewertungsmatrix.
- Bewertungsmatrix: Der Auftragnehmer hat eine Bewertungsmatrix zu erstellen. Durch diese soll eine möglichst genaue Definition eines Favoriten hervorgehen können, um Klage- und Rügeverfahren entgegen wirken zu können.
- Auswertung der Angebote: Die Auswertung erfolgt durch den Auftragnehmer nach seinen gemäß den Ziffern 3.2 und 3.3 aufgestellten Kriterien.
- Beratungsleistungen zur Prüfung des Bewachungsbedarfes für die Objekte und Mitarbeiter*innenschutz (Erarbeitung von Rahmenkonzepten für die einzelnen Objekte)
- Sicherheitsanalyse durch den Auftragnehmer in verschiedenen Objekten, insbesondere in den in Anlage 1 aufgeführten, nach einfachem und erhöhtem Bewachungsbedarf unterteilten Objekten / städtischen Liegenschaften. Die Objektliste ist nicht abschließend.
Die Sicherheitskonzepte werden vor allem in publikumsintensiven Bereichen benötigt, bei denen es häufiger Konflikte mit Bürgerinnen und Bürgern gibt. In den sehr großen Häusern ist gegebenenfalls ein "Task-Force" Team erforderlich.
Einfacher Bewachungsbedarf:
zum Beispiel Einzelarbeitsplätze, geringes Besucheraufkommen, Schulbewachungen.
Erhöhter Bewachungsbedarf: zum Beispiel erhöhtes Publikumsaufkommen, viele Beauftragungen durch verschiedene Dienststellen, erhöhter Schutzbedarf.
- Erarbeitung von Rahmenkonzepte für die einzelnen Objekte und Bewachungsaufträge, zum Beispiel im Hinblick auf die Anzahl der Sicherheitsmitarbeitenden, der Aufgaben etcetera, um eine bestmögliche Sicherheit für die städtischen Beschäftigten und Kunden sicherzustellen.
- Durchführung von Ortsterminen und Gesprächen mit den jeweils ansässigen städtischen Dienststellen zur Feststellung der Bedarfe und Anforderungen im Hinblick auf die qualitativen und quantitativen Aspekte der Dienststellen.
- Beratende Tätigkeiten für die Laufzeit des Bewachungsvertrages bei Änderungs- und Beratungsbedarfen der beauftragenden Dienststellen. Neben einer jährlichen Bewertung aller Objekte sind außerdem Bewertungen bei kurzfristigen Änderungen erforderlich. Derzeit sind 35 Objekte einmalig zu überprüfen. Der aktuelle Bedarf der kurzfristigen Bewertungen beziffert sich während der Vertragslaufzeit auf circa 15 pro Jahr. Die Anzahl der benötigten Bewertungen kann während der Vertragslaufzeit variieren. Die entsprechenden Kontakte der verschiedenen Nutzerdienststellen werden von der Auftraggeberin vermittelt, damit die individuellen Bedarfe der verschiedenen Nutzer des Dienstleistungsvertrages abgefragt werden können.
Bei Bedarf, wenn bei einer laufenden Ausschreibung die Nachholung eines finalen Angebots benötigt wird.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich folgender Auflagen:
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Für die Bewerbung ist ein Teilnahmeantrag (Anlage zu den Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit
• einer strafrechtlichen Verurteilung (Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels).
• Der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
• Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise - in deutscher Sprache - erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
1. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz und zum Netto-Jahresumsatz Beratungsbereich des Bewerbers bezogen auf die letzten drei Jahre 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Zu 2.: Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung
Zu 3.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von 3.000.000 Euro für Personen- und in Höhe von 3.000.000 Euro für Sach- und sonstige Schäden.
1. Nachweis von Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV:
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei einseitig bedruckten DIN A 4-Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Realisierungszeitraum sowie Projektumfang / Kosten.
Bietergemeinschaften:
Bewerben sich Bietergemeinschaften, so ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über drei gemeinsame oder auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln bearbeitete Referenzprojekte erbracht werden. Jedoch muss jedes Referenzprojekt die geforderten Mindeststandards erfüllen. Darüber hinaus gilt es, in der Summe den Nachweis der weiteren Kriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft nur der Teil der hinausgehend geforderten Kriterien erbracht wurde, so sind die verbleibenden Kriterien bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Unterbeauftragung:
Sollten weitere Büros vom Bewerber unterbeauftragt werden und der Bewerber im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Kapazitäten dieser Büros in Anspruch nehmen, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1, III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen, jedoch lediglich im Rahmen der von ihnen jeweils ergänzend zu erbringenden Leistungen. Auch bei Unterbeauftragten gelten für den Nachweis der Referenzprojekte die geforderten Mindeststandards verpflichtend. Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit durch die weiteren Kriterien für die übertragenen Leistungen nachzuweisen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards auch bei mit einer Eignungsleihe verbundenen Unterbeauftragungen gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewerbung wird in diesem Fall insgesamt (Bieter und Unterbeauftragter) gewertet.
2. Personelle Ausstattung:
Erklärung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 8 VgV zur Zahl und Qualifikation der in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Zu 1. Referenzen:
Mindestens drei Referenzprojekte in vergleichbarer Aufgabenstellung (Beratertätigkeiten im Bereich Sicherung und Bewachung) hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Gesamtkosten je Referenzprojekt mindestens 50.000 € netto.
b) Mindestens ein Referenzprojekt Beratertätigkeit im Bereich Sicherung und Bewachung für einen öffentlichen Auftraggeber.
c) Mindestens ein Referenzprojekt mit Durchführung einer Ausschreibung im Bereich Sicherung und Bewachung.
d) Die Beratungsprojekte dürfen nicht vor dem Jahr 2015 beendet worden sein. Der Betrachtungszeitraum für die beendeten Beratungsprojekte ist Januar 2015 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
Zu 2. Personal:
Mindestens zwei Beschäftige mit der Qualifikation Studium mit Abschluss Sicherheitswirt / Sicherheitsmanagement oder vergleichbar und mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.
Eigenerklärung zum vorgesehenen Team: Deutschkenntnisse mindestens B2 Niveau - fließendes Sprachlevel.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html