Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.27 - 0412/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs
Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs
Im vorliegenden Verfahren werden Unterstützungsleistungen, bei den Aufgaben die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Zusammenhang mit der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste obliegen, ausgeschrieben.
Insbesondere werden folgende Leistungen erwartet:
- Entwicklung und Pflege von technischen Spezifikationen, Vorgaben und Verfahren im Zusammenhang mit "hoheitlichen Dokumenten", "elektronische Identitäten", "EU-Digital-Identity-Wallet", "Digital Travel Credential" und "Machine Readable Travel Documents".
- Begleitung von europäischen und internationalen Aktivitäten in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung von Vorgaben, sowie der Standardisierung für "hoheitliche Dokumente", "elektronische Identitäten", "EU-Digital-Identity-Wallet", "Digital Travel Credential" und "Machine Readable Travel Documents".
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 1.250.000,- Euro (netto) abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erklärungen 'Ausschlussgruende' und 'Sanktionen Russland' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage 'Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Bieter hat hierfür eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen. Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 1,5 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen. Die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten drei Jahre mindestens 5 Mitarbeitende pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diese Anzahl aufweisen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens drei Referenzen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzprojekte dürfen nicht früher als 2018 beendet worden sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Dabei sind Erfahrungen in den folgenden Tätigkeitsfeldern zu den u.g. Themenfeldern mithilfe der Referenzen nachzuweisen.
Tätigkeitsfelder:
1. Entwicklung neuer Kriterien, Verfahren und Werkzeuge für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und für die Prüfung und Bewertung der Konformität im Bereich der IT-Sicherheit
2. Sammeln und Auswerten von Informationen über technologische Entwicklungen und neu entstehende Bedrohungsszenarien
3. Sitzungsteilnahme in internationalen Gremien und sehr gute Kenntnisse über die Arbeitsweise internationaler Gremien
4. Entwicklung sicherheitstechnischer Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf
5. Erarbeitung von Beiträgen wie Normentwürfe, Kommentarbeiträge, Projektanträge o.ä. in nationalen oder internationalen Gremien
6. Übernahme von Funktionen in den Normungsgremien wie Arbeitsgruppenleiter, Editor, Rapporteur, Liasion-Officer o.ä.
Themenfelder:
- Sicherheitsnormen für "hoheitlichen Dokumente" und "elektronische Identitäten"
- Entwicklung und Absicherung von Authentifizierungsverfahren
- Digitale Anwendungsbereiche, die in ihrer Sicherheitsarchitektur IT-Sicherheitselemente verwenden
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner des Referenzkunden zu benennen (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.