Rahmenvertrag ANÜ Scanstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-3010400052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag ANÜ Scanstelle
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen in der Scanstelle im Bereich T5 (Servicebündel Druck- Kuvertier- und Scanzentrum (SB DKS)).
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen in der Scanstelle im Bereich T5 (Servicebündel Druck- Kuvertier- und Scanzentrum (SB DKS)). In der Organisationseinheit "Scanstelle" des SB DKS liegt der Fokus auf der Abwicklung von ope-rativen Aufgaben des Posteingangsscannens und Bereitstellung von digitalen Akten für Ministerien und Behörden des Landes. Diese Organisationseinheit arbeitet eng mit dem Servicebündel Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) zusammen und unterstützt sie bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW zur digitalen Transformation der Landesverwaltung.
Die Höchstmenge für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 960 Personentage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter/ Der Verleiher bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen, zur Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erforderlichen Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) ist, die von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit ausgestellt wurde
Es sind zwei Referenzen anzugeben, die mit der zu vergebenden Unterstützung nach Art und Umfang vergleichbar ist, eine Referenz muss einen öffentlichen Auftraggeber haben.
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem industriell-kaufmännischen Beruf - z. B. als Bürokaufmann /Bürokauffrau (auch Einzelhandel, Büromanagement oder Industrie) oder einer vergleichbaren Ausbildung mit industriell-kaufmännischem Hintergrund und einem Bezug zu Bürotätigkeiten und Datenverarbeitung. (Nachweis: Ausbildungsabschluß)
Zweijährige Berufserfahrung
Posteingangsbearbeitung oder Scanbetrieb
Einen routinierten Umgang mit den Geräten der modernen Bürotechnik (Computern, Windowsumgebung, MS Office - Anwendungen, Druckern) wird vorausgesetzt.
Nachweis: Schulungen, Berufserfahrung
Die Bereitschaft zur Schichtarbeit nach Bedarf (2-Schichtsystem) und körperlich belastbar (durch wechselnde Tätigkeit im Sitzen und Stehen sowie beim Bücken, Heben und Tragen von Lasten von ca. 10 kg)
Nachweis: Selbstauskunft ggf. Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung
Die Bereitschaft zu einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) setzen wir voraus.
Das Personal muss einer Verpflichtung gemäß der "Verpflichtung nicht beamteter Personen" zustimmen und das Personal muss diese unterschreiben.
Die angebotenen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollen die deutsche Sprache in Wort und Schrift muttersprachlich bzw. den Sprachlevel C2-1 beherrschen.
Teilzeiteinsatz ist möglich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDNHS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.