Generalplaner Skateanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Scha-06-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Skateanlage
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt die Errichtung einer Skateanlage in Nachbarschaft zu dem derzeit in Planung befindlichen Sportzentrum "Am Kielsgraben" im Stadtteil Baumberg. Im neuen Bebauungsplan 121M "Am Kielsgraben" ist festgelegt, dass der Sportpark im Westen des Gebietes, angrenzend an die bereits bestehenden Nutzungen (Bürgerwiese, Schützenhaus) angegliedert wird. Benachbart entsteht die Skateanlage. Die Anlage soll nach Fertigstellung die Bandbreite vom Freizeitsport bis zu Wettkampfzwecken abdecken.
Skatanlage Kielsgraben Am Kielsgraben 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrages an einen Generalplaner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Befugnis gemäß § 75 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen:
- Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bewerberbogen
Einzureichende Unterlagen:
- Berufliche Befähigung Projektleitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bewerberbogen
- Referenz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Planung einer Skateanlage mit mindestens 500.000 EUR netto Bausumme in KG 500 (Leistungsumfang LP 3-8) und einer Fläche von mind. 1.000 qm;
2. Planung eines Sportfunktionsgebäudes LP 3-4, mind. 300.000 EUR netto Bausumme KG 300 + 400;
- Anzahl Mitarbeitende (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarkt-platz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bie-terfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine te-lefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.
Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYD4C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antrag auf Nachrpüfung ist ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.