Ausschreibung zur Anmietung von handelsüblichen Fahrzeugen (PKW, VAN und Transporter) und Sonderfahrzeugen (Flurförderzeugen) in Spanien in zwei Losen. Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Fahrzeuganmietung Spanien/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Anmietung von handelsüblichen Fahrzeugen (PKW, VAN und Transporter) und Sonderfahrzeugen (Flurförderzeugen) in Spanien in zwei Losen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von jeweils einem Mietvertrag in zwei Losen für die Bereitstellung der Fahrzeuge für die anstehende Übung "TLP 2022" der Bw in Spanien. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge zwingend am 07.11.2022 an dem benannten Bereitstellungsort in Spanien zur Verfügung stehen.
Für das Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung von 69 handelsüblichen Fahrzeugen gemäß den in den Anlagen Fahrzeugbeschreibung benannten Konfi-gurationen.
Für das Los 2 beabsichtig der Auftraggeber den Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung von 7 Sonderfahrzeugen (Flurförder-zeugen) gemäß den in der Leistungsbeschreibung benannten Konfi-gurationen unter Ziffer 4.2.
Anmietung von 69 handelsüblichen Fahrzeugen
Base Aerea de Los Lianos, Albacete, Spain
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die in den Anlagen Fahrzeugbeschreibung beschriebenen 69 handelsüblichen Fahrzeuge für die entsprechende Mietdauer am Base Aerea de Los Lianos, Albacete in Spanien zur Verfügung und holt diese nach Ende der Mietzeit wieder ab. Die genaue Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeugklasse ist in der Anlage Preisblatt Los 1 ersichtlich. Zum Leistungsumfang gehört die Übergabe der Fahrzeuge, die Einweisung in das Fahrzeug, die Rücknahme der Fahrzeuge sowie die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen an den Fahrzeugen selbst.
Anmietung von 7 Sonderfahrzeugen (Flurförderzeugen)
Base Aerea de Los Lianos, Albacete, Spain
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.2 beschriebenen 7 FFZ für die entsprechende Mietdauer am Base Aerea de Los Lianos, Albacete in Spanien zur Verfügung und holt diese nach Ende der Mietzeit wieder ab. Die Leistungserbringung beinhaltet die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung sowie die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen an den Fahrzeugen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV darf ein Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind.
Dies ist vorliegend bei diesem Beschaffungsvorhaben der Fall.
1. Unvorhersehbares Ereignis
Der Kunde Bundeswehr kann der BwFPS frühestens ca. 6 Wochen vor einem Übungsvorhaben final mitteilen, wo dieses stattfindet und welche konkreten Modelle von Fahrzeugen in welcher konkreten Anzahl in welchem Zeitraum am Übungsstandort bereitgestellt werden müssen. In diesem Fall wurde der BwFPS am 21.09.2022 der finale Auftrag für die Bereitstellung der benötigten Fahrzeuge am Übungsstandort Spanien erteilt, wodurch erst zu diesem Zeitpunkt mit der internen Erstellung einer Ausschreibung begonnen werden konnte. Es liegt somit ein unvorhersehbares Ereignis im Sinne der Vorschrift vor.
2. Dringende und zwingende Gründe
Bei diesem Beschaffungsvorhaben liegen äußerst dringliche und zwingende Gründe vor, welche ein anderweitiges Vergabeverfahren mit längeren Fristen nicht zulassen. Diese Gründe stehen im Zusammenhang mit dem Auftrag der Bundeswehr zur Versorgungssicherheit und sind nachfolgend erläutert.
Im Rahmen des Auftrags der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung bereiten sich die Streitkräfte als unveränderte Schlüsselrolle der Verteidigung auf den Ernstfall bei nationalen und gemeinsamen Übungen mit den NATO-Partnern vor. Diese Übungen geben Handlungssicherheit, schaffen Vertrauen zueinander und vertiefen die Zusammenarbeit. Die dabei gemachten Erfahrungen ermöglichen eine ständige Optimierung und helfen, sich auch auf bisher unbekannte Szenarien einzustellen, um so die erforderliche Einsatzbereitschaft und Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr und Ihrer Verbündeten zu gewährleisten.
Für die anstehende Übung "TLP 2022" in Spanien müssen die Fahrzeuge durch die BwFPS bis spätestens 07.11.2022 an dem Bereitstellungsort in Spanien zur Verfügung stehen, andernfalls kann die Übung zur Landes- und Bündnisverteidigung nicht durchgeführt werden. Im Rahmen der Leistungspflicht der BwFPS gegenüber der Bundeswehr, hat diese sicherzustellen, dass die angeforderten Fahrzeuge zu Beginn der Übung an Übungsstandort zur Verfügung stehen.
Aufgrund der vorhandenen Marktkenntnis des Auftraggebers, benötigen die Vermieter ca. 3 Wochen Rüstzeit, um die geforderten Fahrzeuge bereitzustellen. Insofern sollte der Zuschlag spätestens am 14.10.2022 erfolgen. Dem Auftraggeber wurde erst am 21.09.2022 der Auftrag zur Bereitstellung der Fahrzeuge erteilt. Daraufhin erfolgte unverzüglich die Bearbeitung der Vergabeunterlagen. Diese hat 1 Woche in Anspruch genommen. Somit ist eine Veröffentlichung mit einer Angebotsfrist für ein offenes Verfahren von 30 Tage bzw. mind. 15 Tage bei Dringlichkeit - eingedenk der 10-tägigen Wartefrist - aus vorgenanntem Grund nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Vorliegen dringlicher Gründe im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der Bundeswehr auszugehen.
3. Kausalzusammenhang
Ein Zusammenhang zwischen dem Übungsvorhaben als unvorhersehbares Ereignis und den dringlichen Gründen liegt vor, da die zu beschaffende Leistung unmittelbar der Erfüllung der Versorgungssicherheit dient.
4. Keine Zurechenbarkeit
Die Gründe für die äußerste Dringlichkeit der vorgesehenen Beschaffung, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit steht, sind nicht dem Verhalten der BwFPS zu zurechnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von 69 handelsüblichen Fahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung von 7 Sonderfahrzeugen (Flurförderzeugen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU65AP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.