Bewachung WDR-Studio Dortmund Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-330-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung WDR-Studio Dortmund
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgefragten Leistungen handelt es sich um die Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen im WDR-Studio Dortmund.
Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 01.09.2022 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren und der Option den Vertrag einmal um 12 und im Anschluss daran einmal um 24 Monate zu verlängern, so dass eine mögliche Gesamtlaufzeit von 6 Jahren nicht überschritten wird.
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgefragten Leistungen handelt es sich um die Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen im WDR-Studio Dortmund.
Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 01.09.2022 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren und der Option den Vertrag einmal um 12 und im Anschluss daran einmal um 24 Monate zu verlängern, so dass eine mögliche Gesamtlaufzeit von 6 Jahren nicht überschritten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung WDR-Studio Dortmund
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6MYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland