Netzwirtschaftliche Abwicklungsplattform - ONE! Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0090

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netze-bw.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408df402a-6b71e7a4984f930d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzwirtschaftliche Abwicklungsplattform - ONE!

Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0090
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72263000 Software-Implementierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die netzwirtschaftliche Abwicklungsplattform ONE! (Kurzform: ONE!) ist ein Projekt der Netze BW für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber, mit dem Ziel einer standardisierten, multimandantenfähigen Plattform der Zukunft.

Aktuell ist für die netzwirtschaftliche Abwicklung SAP IS-U mit einer Vielzahl von Eigenentwicklungen und spezifischen Konfigurationen im Einsatz.

Um dem steigenden Wettbewerbsdruck gerecht zu werden und flexibel zukünftige Anforderungen bedienen zu können, soll mit dem Projekt ONE! nicht nur eine zukunftsfähige, standardisierte Lösung eingeführt, sondern auch die Kosteneffizienz von Fachprozessen (im Sinne von Cost-to-Serve) und IT Lösung optimiert werden. Die wesentlichen Ziele des Projekts ONE! sind:

- Maximale Optimierung der Cost-to-Serve für die Prozesse der Marktrollen Netzbetreiber und Messtellenbetreiber

- Reduktion der heutigen Komplexität sowie Standardisierung und Harmonisierung von Fachprozessen und IT Lösung

- Flexible Gesamtarchitektur und Prozesse durch Modularität und Konfiguration

- Multimandantenfähigkeit um weiterhin Dienstleistungen für andere Netz- und Messtellenbetreiber anbieten und abbilden zu können

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72265000 Software-Konfiguration
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Netze BW GmbH

Schelmenwasenstraße 15

70567 Stuttgart

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ausschreibende Unternehmen möchte eine Lösung zur Unterstützung der netzwirtschaftlichen Abwicklungsprozesse für die Marktrollen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erwerben. Die ausgeschriebene Lösung soll in Form eines Application Outsourcing (inklusive Betrieb der erforderlichen Infrastrukturkomponenten) bereitgestellt werden.

Die ausgeschriebenen Leistungen werden in einem Los vergeben und umfassen folgende Leistungsscheine:

- Leistungsschein Proof of Concept (PoC)

- Leistungsschein Software-Einführung und -Anpassung (SEA)

- Leistungsschein Migration (MIG)

- Leistungsschein IT-Betrieb (ITB)

Die Software soll zur Erfüllung spezifischer Anforderungen des ausschreibenden Unternehmens angepasst bzw. konfiguriert werden (LS SEA).

Die Lösung muss dabei standardisierte Fachprozesse realisieren, die gemeinsam durch die Netze BW und den Anbieter mit dem Ziel einer minimalen Cost-to-Serve optimiert werden. Der Anbieter hat hierzu gemeinsam mit der Netze BW optimale Prozesse zu definieren und die Transformation zur Erreichung der genannten Ziele zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, dass die Erreichung der Effizienzziele in Teilen mit der Vergütung des Anbieters verknüpft wird.

Durch den Proof of Concept soll die Eignung der vereinbarten Lösung für ihren Einsatz beim ausschreibenden Unternehmen überprüft werden (LS PoC).

Nach der Implementierung (LS SEA) und der Migration der Bestandsdaten (LS MIG) soll die Lösung in die produktive Nutzung überführt, betrieben und gewartet werden (LS ITB). Dies gilt für die Standardsoftware, ggf. erforderliche Anpassungen und/oder Erweiterungen sowie für alle betriebenen Mandanten, welche auch für Dritte und somit externe Kunden/ Auftraggeber bereitgestellt werden.

Eine Übersicht der Anforderungen des ausschreibenden Unternehmens an die Lösung ist in Anlage X dargelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2-malige Verlängerung um je 24 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe hierzu Ziffern III.1.2, III.1.3. sowie III.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung und das Dokument "Leitfaden für den Teilnahmewettbewerb und die Angebotsphase" (in der aktuellen Version).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens aus dem Berufs- oder Handelsregister vom Einzelbewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem eignungsleihenden Unternehmen - nicht älter als 12 Monate.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungs- und Auswahlkriterien gemäß "Anlage III-Eignungsbewertungsmatrix" (in der aktuellen Version)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - max. 1.000 Punkte:

1. Wie viele Jahre an Erfahrung können Sie als Bewerber (-gemeinschaft) in energie- und netzwirtschaftlichen Projekten bis zum Zeitpunkt 30.09.2022 vorweisen? - max. 300 Punkte

ZE 0: weniger als 2 Jahre - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 2 Jahre und höchstens 4 Jahre - 75 Punkte

ZE 2: mehr als 4 Jahre und höchstens 6 Jahre - 150 Punkte

ZE 3: mehr als 6 Jahre und höchstens 8 Jahre - 225 Punkte

ZE 4: mehr als 8 Jahre - 300 Punkte

2. Wie hoch war die durchschnittliche jährliche Umsatzrendite von Ihnen als Bewerber (-gemeinschaft) in den Jahren 2017 bis 2021 bezüglich der für die Energie- und Netzwirtschaft erbrachten Leistungen? - 200 Punkte

ZE 0: weniger als 4 Prozent - 0 Punkte

ZE 1: Mindestens 4 Prozent und weniger als 8 Prozent - 50 Punkte

ZE 2: Mindestens 8 Prozent und weniger als 12 Prozent - 100 Punkte

ZE 3: Mindestens 12 Prozent und weniger als 16 Prozent - 150 Punkte

ZE 4: 16 Prozent oder mehr - 200 Punkte

3. Welchen durchschnittlichen Jahresumsatz können Sie als Bewerber (-gemeinschaft) in den Jahren 2017 bis 2021 für die in der Energie- und Netzwirtschaft erbrachten Leistungen vorweisen? - 300 Punkte

ZE 0: weniger als EUR 50 Mio. € - 0 Punkte

ZE 1: Mindestens EUR 50 Mio. € und weniger als EUR 100 Mio. € - 75 Punkte

ZE 2: Mindestens EUR 100 Mio. € und weniger als EUR 150 Mio. € - 150 Punkte

ZE 3: Mindestens EUR 150 Mio. € und weniger als EUR 200 Mio. € - 225 Punkte

ZE 4: EUR 200 Mio. € oder mehr - 300 Punkte

4. Verfügen sie über ein Datenschutz und/oder Compliance Management System, welches die Anforderungen der DSGVO abbildet? Lassen sie sich für die datenschutzrelevanten Prozesse des Managementsystems regelmäßig durch externe oder interne Experten auditieren? Wenn ja, folgt diese Auditierung dem EN ISO Standard 19011 (oder vergleichbar)? In welchem Intervall lassen Sie sich auditieren (2 jährlich oder länger)? - 100 Punkte

ZE 0: Keins - 0 Punkte

ZE 1: Mindestens ein Compliance oder Datenschutz Management System, welches die Anforderungen der DSGVO abbildet - 25 Punkte

ZE 2: Mindestens ein Compliance oder Datenschutz Management System, welches die Anforderungen der DSGVO abbildet und regelmäßig auditiert wird. - 50 Punkte

ZE 3: Mindestens ein Compliance oder Datenschutz Management System, welches die Anforderungen der DSGVO abbildet und regelmäßig nach EN ISO Standard 19011 (oder vergleichbar) auditiert wird. - 75 Punkte

ZE 4: Mindestens ein Compliance oder Datenschutz Management System, welches die Anforderungen der DSGVO abbildet, sowie regelmäßige mind. 2-jährliche Auditierung nach EN ISO Standard 19011 (oder vergleichbar). - 100 Punkte

5. Gibt es in ihrem Unternehmen Maßnahmen, die sicherstellen, dass mit den zum Einsatz kommenden Subunternehmern - sofern nötig - Auftragsverarbeitungsverträge, die Art. 28 DSGVO genügen, bestehen bzw. dass bei solchen, die Drittstaatenbezug haben oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind, Maßnahmen getroffen werden, die den Art. 46ff DSGVO genügen? Dies insbesondere mit Blick auf die EuGH Rechtsprechung / Schrems II (Abschluss neuer Standardvertragsklauseln und Durchführung von Transfer Impact Assessments). - 100 Punkte

ZE 0: Nein - 0 Punkte

ZE 4: Ja - 100 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Unterlagen vom Einzelbewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem eignungsverleihenden Unternehmen einzureichen. Es handelt sich hierbei um Ausschlusskriterien. Eine Nichtvorlage kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG)

- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

- Eigenerklärung im Zuge der Russlandsanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014

- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungs- und Auswahlkriterien gemäß Anlage III-Eignungsbewertungsmatrix (in der aktuellen Version)

I) Angabe der Beschäftigtenzahl Software-Einführung und -Anpassung (SEA):

1. Wie viele Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand beschäftigten Sie als Bewerber(-gemeinschaft) in der Softwareentwicklung am 30.09.2022? - 250 Punkte

ZE 0: weniger als 30 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 30 und höchstens 50 Mitarbeiter - 62,5 Punkte

ZE 2: mehr als 50 und höchstens 80 Mitarbeiter - 125 Punkte

ZE 3: mehr als 80 und höchstens 150 Mitarbeiter - 187,5 Punkte

ZE 4: mehr als 150 Mitarbeiter - 250 Punkte

2. Wie viele Projekte nach agiler Methodik (z.B. SCRUM), mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten, haben Sie als Bewerber (-gemeinschaft) mit externen Auftraggebern in den Jahren 2020 und 2021 erfolgreich durchgeführt? - 200 Punkte

ZE 0: keine - 0 Punkte

ZE 1: eins - 50 Punkte

ZE 2: zwei bis drei - 100 Punkte

ZE 3: vier - 150 Punkte

ZE 4: mehr als fünf - 200 Punkte

3. Wie viele Projektleiter beschäftigen Sie als Bewerber(-gemeinschaft) zum 30.09.2022, welche über Kenntnisse der deutschen Sprache (die mindestens dem C1-Qualifikationsniveau gemäß dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen) und über eine der folgenden Zertifizierungen verfügen:

- Professional Scrum Master II

- Prince2 Practitioner

- PMP

und in den letzten 3 Jahren Projektleitertätigkeiten ausgeübt haben?

Siehe hierzu auch https://europa.eu/europass/de/common-european-framework-reference - 200 Punkte

ZE 0: weniger als 6 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 6 und höchstens 12 Mitarbeiter - 50 Punkte

ZE 2: mehr als 12 und höchstens 18 Mitarbeiter - 100 Punkte

ZE 3: mehr als 18 und höchstens 26 Mitarbeiter - 150 Punkte

ZE 4: mehr als 26 Mitarbeiter - 200 Punkte

4. Verfügen Sie als Bewerber(-gemeinschaft) über die Zertifizierung ISO 27001 Informationssicherheit und können Sie zusichern, dass alle vorgesehen Subunternehmen über die Zertifizierung ISO 27001 Informationssicherheit verfügen oder diese Zertifizierung im Falle einer Zuschlagserteilung innerhalb 12 Monaten danach erwerben werden? Der Nachweis einer bestehenden Zertifizierung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - 200 Punkte

ZE 0: Nein - 0 Punkte

ZE 4: Ja - 200 Punkte

5. Verfügen Sie als Bewerber(-gemeinschaft) über die Zertifizierung ISO 9001 Qualitätsmanagement und können Sie zusichern, dass alle vorgesehen Subunternehmen über die Zertifizierung ISO 9001 Qualitätsmanagement verfügen oder diese Zertifizierung im Falle einer Zuschlagserteilung innerhalb 12 Monaten danach erwerben werden? Der Nachweis einer bestehenden Zertifizierung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - 150 Punkte

ZE 0: Nein - 0 Punkte

ZE 4: Ja - 150 Punkte

6. Haben Sie als Bewerber (-gemeinschaft) in Ihren dokumentierten Entwicklungsprozessen Vorgaben zur Umsetzung von Datenschutz, insb. den Grundsatz "Privacy by Design" entsprechend Art. 25 Abs. 1 DSGVO, berücksichtigt? Wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im konkreten Entwicklungsprojekt dokumentiert? - 100 Punkte

ZE 0: Keine Vorgaben zur Umsetzung von Datenschutz in Entwicklungsprozessen und keine Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im konkreten Entwicklungsprojekt - 0 Punkte

ZE 2: Vorgaben zur Umsetzung von Datenschutz in Entwicklungsprozessen oder Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im konkreten Entwicklungsprojekt - 50 Punkte

ZE 4: Vorgaben zur Umsetzung von Datenschutz in Entwicklungsprozessen und Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im konkreten Entwicklungsprojekt - 100 Punkte

7. Wie viele Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung und welche über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (die mindestens dem C1-Qualifikationsniveau gemäß dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen),

beschäftigten Sie als Bewerber (-gemeinschaft) als Business Analysten, in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand am 30.09.2022?

Siehe hierzu auch https://europa.eu/europass/de/common-european-framework-reference - 200 Punkte

ZE 0: weniger als 15 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 15 und höchstens 25 Mitarbeiter - 50 Punkte

ZE 2: mehr als 25 und höchstens 40 Mitarbeiter - 100 Punkte

ZE 3: mehr als 40 und höchstens 50 Mitarbeiter - 150 Punkte

ZE 4: mehr als 50 Mitarbeiter - 200 Punkte

8. Haben Sie als Bewerber(-gemeinschaft) Mitarbeiter, die in den energiewirtschaftlichen Gremien ([gelöscht], BDEW,..) vertreten sind am 30.09.2022? - 50 Punkte

ZE 0: Nein - 0 Punkte

ZE 4: Ja - 50 Punkte

9. Wie viele Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung und welche über Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem C1-Qualifikationsniveau gemäß dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen, beschäftigten Sie als Bewerber(-gemeinschaft) als Prozessexperten, in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand am 30.09.2022? - 250 Punkte

ZE 0: weniger als 6 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 6 und höchstens 12 Mitarbeiter - 62,5 Punkte

ZE 2: mehr als 12 und höchstens 18 Mitarbeiter - 125 Punkte

ZE 3: mehr als 18 und höchstens 26 Mitarbeiter - 187,5 Punkte

ZE 4: mehr als 26 Mitarbeiter - 250 Punkte

10. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie als Bewerber (-gemeinschaft) in den Themen Robotic Process Automation, künstliche Intelligenz und Machine Learning am 30.09.2022? - 100 Punkte

ZE 0: weniger als 3 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 2: mehr als 3 und höchstens 10 Mitarbeiter - 50 Punkte

ZE 4: mehr als 10 Mitarbeiter - 100 Punkte

11. Wie viele SEA-Projekte, bei denen Sie mit der Einführung von Software in einem mit diesem Vergabegegenstand inhaltlich vergleichbaren Umfang beauftragt waren, haben Sie im Zeitraum 01.01.2017 bis 30.09.2022 durchgeführt und abgeschlossen? Es werden nur SEA-Projekte berücksichtigt, in denen der nunmehr für den Ausschreibungsgegenstand vorgesehene Softwarehersteller zum Einsatz kam. - 200 Punkte

ZE 0: keine - 0 Punkte

ZE 1: eins - 50 Punkte

ZE 2: zwei - 100 Punkte

ZE 3: drei - 150 Punkte

ZE 4: mehr als drei - 200 Punkte

II) Angabe von max. 2 SEA-Referenzprojekten - max. 1300 Punkte je Referenz = max. 2.600 Punkte:

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn die geforderten Angaben (Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten und Branche des Referenzkunden) zum Referenzkunden gemacht wurden oder innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage des ausschreibenden Unternehmens eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen erfolgt. Es gelten nur Referenzleistungen, welche für externe Kunden erbracht wurden, nicht für eigene Unternehmen oder im Konzernverbund. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn der Abschluss des Projekts zwischen 01.01.2017 und 30.09.2022 liegt. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn diese für die Marktrolle Netzbetreiber und/oder Messstellenbetreiber erbracht wurde, welche dem Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur unterliegt und in denen der für den Ausschreibungsgegenstand vorgesehene Softwarehersteller zum Einsatz kam. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn Sie als Bewerber (-gemeinschaft) tatsächlich und konkret an der Ausführung der Leistung beteiligt waren. Die Bewerber (-gemeinschaft) hat dies in dem jeweiligen Referenz-Reiter für den Auftraggeber nachvollziehbar abzubilden. (Ausschlusskriterium)

1. Welchen funktionalen Umfang umfasst die Referenzleistung (gemäß Anlage X )? - 550 Punkte

Folgende Capabilities bilden die Bewertungsgrundlage:

-Gerätemanagement

-Messstellenmanagement

-Messdatenmanagement

-VNB/ MSB Abrechnung

-Marktkommunikation

-Zahlungsmanagement

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst weniger als drei der o.g. Capabilities - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenzleistung umfasst drei der o.g. Capabilities - 137,5 Punkte

ZE 2: Die Referenzleistung umfasst vier der o.g. Capabilities - 275 Punkte

ZE 3: Die Referenzleistung umfasst fünf der o.g. Capabilities - 412,5 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst alle der o.g. Capabilities - 550 Punkte

2. Haben Sie als Bewerber (-gemeinschaft) in der Referenzleistung eine Prozessberatung und Konzepterstellung erbracht? - 150 Punkte

ZE 0: Nein - 0 Punkte

ZE 4: Ja - 150 Punkte

3. Wie viele Mitarbeiter von Ihnen als Bewerber (-gemeinschaft) waren bei der angegebenen Referenzleistung beteiligt? - 100 Punkte

ZE 0: weniger als 30 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 2: mindestens 30 und höchstens 60 Mitarbeiter - 50 Punkte

ZE 4: mehr als 60 Mitarbeiter - 100 Punkte

4. Inwieweit ist die Referenzleistung hinsichtlich der Anzahl der Marktlokationen vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand? - 200 Punkte

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst höchstens 100.000 Marktlokationen - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenzleistung umfasst mehr als 100.000 und höchstens 250.000 Marktlokationen - 50 Punkte

ZE 2: Die Referenzleistung umfasst mehr als 250.000 und höchstens 400.000 Marktlokationen - 100 Punkte

ZE 3: Die Referenzleistung umfasst mehr als 400.000 und höchstens 1 Mio. Marktlokationen - 150 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst mehr als 1 Mio. Marktlokationen - 200 Punkte

5. Wie zufrieden war der Referenzkunde mit Ihnen als Bewerber (-gemeinschaft) hinsichtlich Budget, Scope und Zeit? - 300 Punkte

ZE 0: Der Referenzkunde hat sich zum Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit nicht geäußert oder ist unzufrieden - 0 Punkte

ZE 2: Der Referenzkunde ist mit dem Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit zufrieden - 150 Punkte

ZE 4: Der Referenzkunde ist mit dem Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit sehr zufrieden - 300 Punkte

ACHTUNG:

Aufgrund der technischen Zeichenbeschränkung werden die Kriterien aufgrund der Vollständigkeit und der Übersichtlichkeit im folgenden Abschnitt "Möglicherweise geforderte Mindeststandards (falls zutreffend)" fortgefüht!

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Es ist eine gültige Software-Einführung und -Anpassung (SEA) Referenz vorhanden (Ausschlusskriterium).

Die Referenz wird nur bewertet, wenn die geforderten Angaben (Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten und Branche des Referenzkunden) zum Referenzkunden gemacht wurden oder innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage des ausschreibenden

Unternehmens eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen erfolgt. Es gelten nur Referenzleistungen, welche für externe Kunden erbracht wurden, nicht für eigene Unternehmen oder im Konzernverbund. (Ausschlusskriterium)

Die Referenz wird nur bewertet, wenn der Abschluss des Projekts zwischen 01.01.2017 und 30.09.2022 liegt. (Ausschlusskriterium)

Die Referenz wird nur bewertet, wenn diese für die Marktrolle Netzbetreiber und/oder Messstellenbetreiber erbracht wurde, welche dem Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur unterliegt und in denen der für den Ausschreibungsgegenstand vorgesehene Softwarehersteller zum Einsatz kam. (Ausschlusskriterium)

Die Referenz wird nur bewertet, wenn Sie als Bewerber (-gemeinschaft) tatsächlich und konkret an der Ausführung der Leistung beteiligt waren. Die Bewerber (-gemeinschaft) hat dies in dem jeweiligen Referenz-Reiter für den Auftraggeber nachvollziehbar abzubilden. (Ausschlusskriterium)

- Es ist eine gültige IT-Betrieb (ITB) Referenz vorhanden (Ausschlusskriterium).

Die Referenz wird nur bewertet, wenn die geforderten Angaben (Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten und Branche des Referenzkunden) zum Referenzkunden gemacht wurden oder alternativ innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage des ausschreibenden Unternehmens eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen erfolgt. Es gelten nur Referenzleistungen, welche für externe Kunden erbracht wurden, nicht für eigene Unternehmen oder im Konzernverbund. (Ausschlusskriterium)

Die Referenz wird nur bewertet, wenn der Startzeitpunkt der Referenzleistung nicht vor dem 01.01.2017 liegt und noch im produktiven Betrieb ist. (Ausschlusskriterium)

Die Referenz wird nur bewertet, wenn die Referenzleistung mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. (Ausschlusskriterium)

- Die Datenhaltung für alle im vorliegenden Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen erfolgt ausschließlich in der Europäischen Union. (Ausschlusskriterium).

===

Fortführung der Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

III) Angabe der Beschäftigtenzahl Migration (MIG)

1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigten Sie als Bewerber (-gemeinschaft) im Bereich Migration am 30.09.2022? - 200 Punkte

ZE 0: weniger als 6 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 6 und höchstens 12 Mitarbeiter - 50 Punkte

ZE 2: mehr als 12 und höchstens 18 Mitarbeiter - 100 Punkte

ZE 3: mehr als 18 und höchstens 26 Mitarbeiter - 150 Punkte

ZE 4: mehr als 26 Mitarbeiter - 200 Punkte

2. Wie viele Migrationsprojekte haben Sie als Bewerber(-gemeinschaft) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand im Zeitraum 01.01.2017 bis 30.09.2022 durchgeführt und abgeschlossen? 300 Punkte

ZE 0: keins - 0 Punkte

ZE 1: eins - 75 Punkte

ZE 2: zwei - 150 Punkte

ZE 3: drei - 225 Punkte

ZE 4: mehr als drei - 300 Punkte

IV) Angabe von max. 2 MIG-Referenzprojekten - max. 750 Punkte je Referenz = max. 1.500 Punkte

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn die geforderten Angaben (Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten und Branche des Referenzkunden) zum Referenzkunden gemacht wurden oder innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage des ausschreibenden Unternehmens eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen erfolgt. Es gelten nur Referenzleistungen, welche für externe Kunden erbracht wurden, nicht für eigene Unternehmen oder im Konzernverbund. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn der Abschluss des Projekts zwischen 01.01.2017 und 30.09.2022 liegt. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn Sie als Bewerber (-gemeinschaft) tatsächlich und konkret an der Ausführung der Leistung beteiligt waren. Die Bewerber (-gemeinschaft) hat dies in dem jeweiligen Referenz-Reiter für den Auftraggeber nachvollziehbar abzubilden. (Ausschlusskriterium)

1. Welche Leistungsbestandteile umfasst die Referenzleistung (gemäß Anlage 03.03)? - 300 Punkte

Folgende Komponenten bilden die Bewertungsgrundlage:

-Allgemeine Planungs- u. Steuerungsleistung

-Spezifikation und Programmierungsskripte

-Testen der Migrationsskripte

-Durchführung der Migration

-Early-Life-Support

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst weniger als zwei der o.g. Komponenten - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenzleistung umfasst zwei der o.g. Komponenten - 75 Punkte

ZE 2: Die Referenzleistung umfasst drei der o.g. Komponenten - 150 Punkte

ZE 3: Die Referenzleistung umfasst vier der o.g. Komponenten - 225 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst alle der o.g. Komponenten - 300 Punkte

2. Welche Marktrollen umfasst die Referenzleistung? - 100 Punkte

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst keine der folgenden Marktrollen:

- Netzbetreiber

- Messstellenbetreiber

- Lieferant - 0 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst mindestens eine der folgenden Marktrollen:

- Netzbetreiber

- Messstellenbetreiber

- Lieferant - 100 Punkte

3. Wie viele Marktlokationen wurden im Rahmen der Referenzleistung migriert? - 50 Punkte

ZE 0: weniger als 100.000 - 0 Punkte

ZE 2: mindestens 100.000 und höchstens 500.000 - 25 Punkte

ZE 4: mehr als 500.000 - 50 Punkte

4. Wie viele Datenfelder umfasste das Datenmapping der Referenzleistung? - 150 Punkte

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst weniger als 100 vom Quell- zum Zielsystem zu mappende Datenfelder - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenzleistung umfasst mindestens 100 und höchstens 200 vom Quell- zum Zielsystem zu mappende Datenfelder - 37,5 Punkte

ZE 2: Die Referenzleistung umfasst mehr als 200 und höchstens 300 vom Quell- zum Zielsystem zu mappende Datenfelder - 75 Punkte

ZE 3: Die Referenzleistung umfasst mehr als 300 und höchstens 400 vom Quell- zum Zielsystem zu mappende Datenfelder - 112,5 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst mehr als 400 vom Quell- zum Zielsystem zu mappende Datenfelder - 150 Punkte

5. Wie zufrieden war der Referenzkunde mit Ihnen als Bewerber (-gemeinschaft) hinsichtlich Budget, Scope und Zeit? - 150 Punkte

ZE 0: Der Referenzkunde hat sich zum Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit nicht geäußert oder ist unzufrieden - 0 Punkte

ZE 2: Der Referenzkunde ist mit dem Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit zufrieden - 75 Punkte

ZE 4: Der Referenzkunde ist mit dem Projekterfolg hinsichtlich Budget, Scope und Zeit sehr zufrieden - 150 Punkte

V) Angabe der Beschäftigtenanzahl im IT-Betrieb (ITB)

1. Wie viele Support-Mitarbeiter beschäftigten Sie als Bewerber(-gemeinschaft) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand am 30.09.2022? - 300 Punkte

ZE 0: weniger als 25 Mitarbeiter - 0 Punkte

ZE 1: mindestens 25 und höchstens 40 Mitarbeiter - 75 Punkte

ZE 2: mehr als 40 und höchstens 50 Mitarbeiter - 150 Punkte

ZE 3: mehr als 50 und höchstens 60 Mitarbeiter - 225 Punkte

ZE 4: mehr als 60 Mitarbeiter - 300 Punkte

2. Wie viele Kunden beziehen Ihre Software in einem Cloud-Betriebsmodell in Bezug zu dem für den Ausschreibungsgegenstand vorgesehenen Softwarehersteller am 30.09.2022? - 200 Punkte

ZE 0: weniger als 5 Kunden - 0 Punkte

ZE 2: mindestens 5 und höchstens 10 Kunden - 100 Punkte

ZE 4: mehr als 10 Kunden - 200 Punkte

VI) Angabe von max. 2 ITB-Referenzprojekten - max. 1000 Punkte je Referenz = max. 2.000 Punkte

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn die geforderten Angaben (Name des Referenzkunden inkl. Kontaktdaten und Branche des Referenzkunden) zum Referenzkunden gemacht wurden oder alternativ innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage des ausschreibenden Unternehmens eine Kontaktherstellung zwischen dem Referenzkunden und dem ausschreibenden Unternehmen erfolgt. Es gelten nur Referenzleistungen, welche für externe Kunden erbracht wurden, nicht für eigene Unternehmen oder im Konzernverbund. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn der Startzeitpunkt der Referenzleistung nicht vor dem 01.01.2017 liegt und noch im produktiven Betrieb ist. (Ausschlusskriterium)

Die Referenzleistung wird nur bewertet, wenn die Referenzleistung mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist. (Ausschlusskriterium)

ACHTUNG:

Aufgrund der technischen Zeichenbeschränkung werden die Kriterien aufgrund der Vollständigkeit und der Übersichtlichkeit im folgenden Abschnitt "Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien" fortgefüht!

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Fortführung der Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Fortführung VI):

1. Welche der folgenden Leistungsbereiche umfasst die IT-Betriebsleistung von Ihnen als Bewerber (-gemeinschaft) (gemäß Anlage 04.03)? - 500 Punkte

ITSM-Leistungsbereiche:

Request Fulfillment, Event Management, Incident Management, Problem Management, Change Management, Release & Deployment Management, Access Management, Capacity Management, Availability Management, Service Asset & Configuration Management, Information Security Management, Service Level Management

Software-Maintenance-Leistungsbereiche:

Adaptive Maintenance, Corrective Maintenance

ZE 0: Die Referenz umfasst weniger als fünf der ITSM-Leistungsbereiche - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenz umfasst mindestens fünf und höchstens sechs der ITSM-Leistungsbereiche - 125 Punkte

ZE 2: Die Referenz umfasst mehr als sechs und höchstens acht der ITSM-Leistungsbereiche - 250 Punkte

ZE 3: Die Referenz umfasst mehr als acht der ITSM-Leistungsbereiche - 375 Punkte

ZE 4: Die Referenz umfasst mehr als acht der ITSM-Leistungsbereiche und beide Software-Maintenance-Leistungsbereiche - 500 Punkte

2. Inwieweit ist die Referenzleistung hinsichtlich der Anzahl der Marktlokationen vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand? - 200 Punkte

ZE 0: Die Referenzleistung umfasst höchstens 100.000 Marktlokationen - 0 Punkte

ZE 1: Die Referenzleistung umfasst mehr als 100.000 und höchstens 250.000 Marktlokationen - 50 Punkte

ZE 2: Die Referenzleistung umfasst mehr als 250.000 und höchstens 400.000 Marktlokationen - 100 Punkte

ZE 3: Die Referenzleistung umfasst mehr als 400.000 und höchstens 1 Mio. Marktlokationen - 150 Punkte

ZE 4: Die Referenzleistung umfasst mehr als 1 Mio. Marktlokationen - 200 Punkte

3. Wie zufrieden war der Referenzkunde mit der IT-Betriebsleistung hinsichtlich Leistungsqualität? - 300 Punkte

ZE 0: Der Referenzkunde hat sich zur ITB-Leistung nicht geäußert oder ist unzufrieden. - 0 Punkte

ZE 2: Der Referenzkunde ist mit der ITB-Leistung zufrrieden. - 150 Punkte

ZE 4: Der Referenzkunde ist mit der ITB-Leistung sehr zufrieden. - 300 Punkte

===

Sämtliche Details sind dem Dokument "ONE_Leitfaden.pdf" zu entnehmen.

===

Auszug:

1. Bewerber-/Bietergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften sind - soweit keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB vorliegt - zugelassen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bewerbergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften müssen - soweit zu diesem Zeitpunkt möglich - die Aufgaben der einzelnen Mitglieder in der Bewerbergemeinschaft und die jeweils zu erbringenden Leistungen bei der geplanten Ausführung des Vergabegegenstandes im Auftragsfall angegeben werden. In einem solchen Fall ist mit einem Teilnahmeantrag allerdings mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche und technische Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eintritt.

Wird eine Bewerbergemeinschaft zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert, wird diese dann auch als "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften oder die erstmalige Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.

Für die abzugebenden Erklärungen ist die beigefügte Anlage I (siehe dort Ziff. 1.1.2 die Bewerbergemeinschaftserklärung) zu verwenden.

Bietergemeinschaften sind nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Die Gesellschafterstruktur ist dem ausschreibenden Unternehmen offen zu legen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesellschafter ist rechtsverbindlich zu erklären, dass sie die Projektgesellschaft für die Dauer der abgeschlossenen Verträge mit den für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlichen Geldmitteln ausgestattet halten. Ebenfalls ist zu erklären, dass der/die Gesellschafter neben der Projektgesellschaft gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen unbeschränkt persönlich haftet/haften. Es ist zudem zu erklären, dass nicht beabsichtigt ist, die Beteiligung(en) an der Projektgesellschaft aufzugeben oder deren Höhe zu verändern, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des ausschreibenden Unternehmens einzuholen. Im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder Maßnahmen gleicher Wirkung ist eine gleichlautende rechtsverbindliche Erklärung des neuen Gesellschafters nachzuweisen.

===

2. Eignungsleihe

Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 SektVO). Soweit ein Bewerber sich zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies erfolgt mindestens dadurch, dass er eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I (siehe dort Ziff. 1.2 "Eignungsleihe") vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLOG, die Verpflichtungserklärung nach LTMG und die Eigenerklärung im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 sowie ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug auch von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe vor, so kann das ausschreibende Unternehmen verlangen, dass der Bewerber das eignungsleihende Unternehmen ersetzt.

Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.

===

3. Unterauftragnehmer

Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Unterauftragnehmer (nachfolgend auch Nachunternehmer) zu vergeben beabsichtigt sowie, soweit bereits bekannt, die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der mit dem Bewerber verbundenen Nachunternehmer) im Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Dafür ist die Anlage I, Ziff.1.3 zu verwenden

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend.

Weitergehende Informationen sind unter Ziff. 1 des Teilnahmeformulars oder Ziff. 7.4 des Leitfadens zu finden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zeitzone

Für alle Zeitangaben gilt die Zeitzone MESZ / MEZ.

===

2. Vergabeplattform tender24

Das ausschreibende Unternehmen nutzt für dieses Vergabeverfahren die Vergabeplattform tender24 (https://www.tender24.de). Die Nutzung von tender24 steht den Bewerbern bzw. Bietern kostenlos zur Verfügung. Folgendes ist zu beachten:

- Am Vergabeverfahren können Unternehmen nur teilnehmen, wenn sie sich auf tender24 registriert haben. Die Registrierung ist auch Voraussetzung für die Einreichung von Fragen zur Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen und den Empfang hierauf bezogener Antworten des ausschreibenden Unternehmens. Die Registrierung ist für die Unternehmen kostenlos möglich.

- Es wird den Unternehmen empfohlen, schon frühzeitig den Zugriff auf die tender24-Plattform und dessen Bedienbarkeit zu prüfen. Sollte es zu Problemen kommen, steht den Bewerbern bzw. Bietern der Bieter-Support unter https://www.tender24.de/kontakt zur Verfügung.

- Die Kommunikation zwischen dem ausschreibenden Unternehmen und interessierten oder teilnehmenden Unternehmen erfolgt grundsätzlich über tender24 und das Bietercockpit.

- Sämtliche Unterlagen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens über tender24 und das Bietercockpit zur Verfügung gestellt bzw. ausgetauscht.

- Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich mittels dem Bietercockpit über tender24 zulässig. Im Bietercockpit sind Teilnahmeanträge unter der Rubrik Teilnahmeanträge und Angebote unter der Rubrik Angebote im betreffenden Verfahren einzureichen.

- Im Menüpunkt Teilnahmeanträge bzw. Angebote wird das kostenlose Bietercockpit bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert. Voraussetzung für die Nutzung des Bietercockpit ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (AI Weblauncher). Diese wird Ihnen kostenfrei unter https://www.bietercockpit.de/install.html

zur Verfügung gestellt, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietercockpits u. U. administrative Rechte erforderlich.

===

3. Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Unterlagen

Bei der Bearbeitung und Erstellung von Unterlagen im Rahmen der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote sind folgende Anforderungen zu beachten:

- Alle Dokumente müssen in einem der folgenden Formate bereitgestellt werden: docx, xlsx, pdf. Zudem sind alle Dokumente gesamtheitlich komprimiert im zip-Format einzureichen.

- Die einzureichenden Unterlagen sind gemäß den Vorgaben für die Erstellung der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. 7 im Leitfaden) bzw. Angebote (siehe Ziff. 8 im Leitfaden) zu strukturieren und kenntlich zu machen.

- Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente sind sorgfältig zu prüfen und, soweit gefordert, auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Falls der vorgesehene Platz in diesen Dokumenten bzw. deren Textfeldern nicht ausreicht, können Dokumente als weitere Anlagen beigefügt werden. Es ist dann zwingend erforderlich, an der entsprechenden Stelle der durch das ausschreibende Unternehmen bereitgestellten Anlagen auf die jeweils zusätzlichen Anlagen des Bewerbers bzw. Bieters zu verweisen.

- Eine unvollständige Einreichung der geforderten Anlagen und Unterlagen mit einem Verweis auf Anlagen und Unterlagen, die z. B. in früheren Bewerbungen eingereicht wurden, ist nicht zulässig.

- Der Versand von Teilnahmeanträgen bzw. dazugehöriger Anlagen und Unterlagen auf einem anderen Weg als über tender24, z. B. per E-Mail, Fax, oder auf postalischem Wege, ist nicht zulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer eine Nachprüfung nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem ausschreibenden Unternehmen innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des ausschreibenden Unternehmens, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2022

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Wernau
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Westerheim
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Wiernsheim
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Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
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