Neubau KCOP - Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 515/35423479
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KCOP - Rohbau
Errichtung eines Reinraum-Servicecenters (KCOP),
hier: Teilleistung Rohbauarbeiten
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Rohbauarbeiten inkl. Wasserhaltung und vorgezogene Malerarbeiten:
Erdarbeiten:
Restaushub: ca. 1353 m³
Feinplanum: ca. 3430 m²
Baugrube verfüllen: ca. 2500m³
Rohbau:
Stahlbeton Bodenplatte: ca. 2962 m² Stahlbeton Streifenfundamente: ca. 288 m³ Stahlbeton Wände: ca. 2803 m²
Stahlbeton Decken: ca. 2617 m² Stahlbetonstützen: ca. 80 m³ Mauerwerkswände: ca. 558 m² Fertigteiltreppen: 6 Stück
Dämmung: ca. 2877 m² Frischbetonverbundfolie: ca. 1525 m² Malerarbeiten: ca. 3609 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat gemäß den Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Als Bestätigung dieser Erklärung kann das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 1-3 VOB/A sowie eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG anfordern, bei handwerklichen Betätigungsfeldern auch den Eintrag in die Handwerksrolle oder einem vergleichbaren Verzeichnis. Der Eignungsnachweis kann auch, soweit dadurch abgegolten, durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Register anderer Mitgliedsstaaten geführt werden.
siehe oben bzw. Vergabeunterlagen
siehe oben bzw. Vergabeunterlagen
siehe oben bzw. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin findet nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Teilnahme von Bietern oder evtl. Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036575
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab?helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen