Aufarbeitung vorh. Bestuhlung Opern- & Schauspielhaus Referenznummer der Bekanntmachung: NTM-01-10.016-VE3.066
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufarbeitung vorh. Bestuhlung Opern- & Schauspielhaus
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Aufarbeitung vorh. Bestuhlung Opern- & Schauspielhaus
Nationaltheater Mannheim Hebelstraße 2-4 68161 Mannheim
Gegenstand der Leistung sind unter anderem:
- Dokumentation & Aufmaß
- Demontage Bestuhlung
- Musterstühle fertigen
- Messung Schallabsorption
- Bestuhlung aufarbeiten
- Lagerung Bestuhlung
- Montage
Gebäudedaten:
Bestand BGF: 32.308 m²
Bestand BRI: 161.555 m³
Neubau BGF: 3.577 m²
Neubau BRI: 18.161 m³
Nutzfläche (NUF): ca. 28.425m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG BW),
7. entfällt,
8. entfällt,
9. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt VHB 221 oder 222,
10. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland.
Die Erklärungen zu Ziff. 6-10 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
11. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
12. die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG BW) für andere Unternehmen,
13. Aufgliederung der Einheitspreise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
14. die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
15. der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) und mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert). Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den gefoderten Mindestdeckungssummen ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice zu erbringen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit kann der Bieter alternativ auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall umgehend nachzureichen.
Der Nachweis zu Nr. 14 kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 14 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
16. Die Erklärung gem. Nr. 14 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) und mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert). Der Nachweis ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice zu erbringen, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
17. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
18. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
19. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 17-18 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und in Bezug auf Nr. 18 durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) erforderlich.
Das Formblatt VHB 124 und 235 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
20. Die Erklärungen gem. Nr. 17-18 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
21. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich aller Nachträge. Die Bürgschaften sind von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter können einen Besichtigungstermin wahrnehmen, der grundsätzlich dienstags und donnerstags durchgeführt wird. Zur Terminvereinbarung bitten wir Sie, zwei mögliche Termine über die Vergabeplattform anzufragen. Die Terminbestätigung erfolgt in allen Fällen über die Vergabeplattform. Pro Besichtigungstermin werden 30 Minuten angesetzt und im direkten Anschluss ein Besichtigungs-Protokoll angefertigt, in dem alle Teilnehmenden benannt sowie die besichtigten Orte gelistet werden. Sofern während der Begehung Fragen entstehen, sind diese über die Vergabeplattform in Textform einzureichen. Eine Beantwortung vor Ort ist ausdrücklich nicht möglich. Bei der Ortsbesichtigung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, das seitens der Bieter nicht wahrgenommen werden muss. Ein Angebot kann gleichermaßen ohne die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins eingereicht werden.
2. Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV65VH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).