Glockenspitz-Sporthalle, Glockenspitz, 47809 Krefeld - Sanierung der Sporthalle -Parkplatz- und Wegebeleuchtung Liegenschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-pl-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glockenspitz-Sporthalle, Glockenspitz, 47809 Krefeld - Sanierung der Sporthalle -Parkplatz- und Wegebeleuchtung Liegenschaft
Die Stadt Krefeld plant die Erneuerung der 50 Jahre alten Parkplatz- und Wegebeleuchtung des
Berufskollegs- und Sporthallengeländes im Außenbereich der Liegenschaft Glockenspitz 350 in Krefeld.
Glockenspitz-Sporthalle Glockenspitz 348 47809 Krefeld
15 Lichtmaste (LPH 4m)
- 4 Lichtmaste (LPH 6m)
- 19 Fundamente Lichtmaste
- 355m Kabelgraben
- 450m Erdkabel NYY 4x10mm
- 47 Mastleuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
lNV-20E24201;BgA Glockenspitzhalle - Parkplatz- u.Wegebeleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uedem
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DB09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de