Breitbandausbau Pfedelbach und Ortsteile, Tiefbau und Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-100-0167/SZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Pfedelbach und Ortsteile, Tiefbau und Technische Ausrüstung
Breitbandausbau Landkreis Schwäbisch Hall, Pfedelbach und Ortsteile, Tiefbau und Technische Ausrüstung
Los 1: weiße Flecken Gemeinde
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau Landkreis Schwäbisch Hall:Pfedelbach und Ortsteile - Ausbau der weißen FleckenTiefbau und Technische Ausrüstung - Tiefbau: ca. 28.700 m- Sonderverlegetechnik: ca. 12.100 m- Liefern und Verlegen Rohrverbände: ca. 110.000 m- LWL-Kabel liefern und einblasen: ca. 147.000 m- Herstellung von Hausanschlüssen: 430 Stück- Geschätzte Auftragssumme: ca. 7,1 MIO €
Los 2: Gewerbegebiete
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau Landkreis Schwäbisch Hall:Pfedelbach und OrtsteileAusbau der weißen FleckenTiefbau und Technische Ausrüstung - Tiefbau: ca. 4.800 m- Liefern und Verlegen Rohrverbände: ca. 12.200 m- LWL-Kabel liefern und einblasen: ca. 24.000 m- Herstellung von Hausanschlüssen: 120 Stück- Geschätzte Auftragssumme: ca. 1,1 MIO €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: weiße Flecken Gemeinde
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Gewerbegebiete
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.