MSB / Rahmenvereinbarung Lieferung Antigenschnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB / Rahmenvereinbarung Lieferung Antigenschnelltests
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung zum Nachweis von SARS-CoV-2 an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Alle rund 7.000 Lieferorte bzw. Verwendungsstellen befinden sich verteilt im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mit dem ersten Abruf einmalig einen Logistikschlüssel für diese Lieferadressen zur Verfügung stellen. Es können weitere Verwendungsstellen durch den Auftraggeber nachgemeldet oder bestehende Verwendungsstellen abgemeldet werden. Die Zahl der Empfänger sowie deren Lieferanschriften können wöchentlichen Ergänzungen und Änderungen unterliegen. Diese Veränderungen hat der Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Lieferungen müssen frei Verwendungsstelle in verschiedenen Stückelungen an alle Sendungsempfänger erfolgen. Die Sendungsempfänger müssen elektronisch über den Sendungsstatus zur Nachverfolgung der Sendung per E-Mail informiert werden. Der Auftraggeber stellt für die Abrufvorgänge seitens der Verwendungsstellen ein Bestellportal zur Verfügung, welches der Auftragnehmer verwenden muss.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und deren dynamischer und nicht vorhersehbarer Entwicklung steht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), auch weiterhin vor der Herausforderung, unter Berücksichtigung der zu Eindämmung der Pandemie notwendigen und ergriffenen Maßnahmen, den schulpflichtigen Kindern unter den gegebenen Umständen eine bestmögli-che schulische Bildung - insbesondere in Form von Präsenzunterricht - zu ermöglichen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte an den Schulen in NRW anlassbezogen die Möglichkeit, im Falle von typischen Erkrankungssymptomen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung (im Folgenden: Antigen-Selbsttests) zur Überprüfung einer etwaig bestehenden Covid-Infektion zu verwenden, welche durch das Land NRW zur Ver-fügung gestellt werden.
Mit Blick auf die mitunter dynamischen Entwicklungen im Rahmen der Pandemie besteht hinsichtlich der zu-künftigen Entwicklung jedoch einerseits auch die Möglichkeit, dass eine deutlich intensivierte, regelhafte Testung erforderlich ist, andererseits ist aber auch nicht auszuschließen, dass zukünftig keine Testungen mehr an den Schulen vorgesehen sind. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Belieferung von ca. 7.000 Verwendungsstellen mit nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung für die Laufzeit des Vertrages sichergestellt werden.
Das MSB hat in den Vergabeunterlagen ein Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von 336 Mio. Antigen-Selbsttests für die Dauer der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoptionen) angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des AG in Bezug auf den maximal denkbaren Bedarf, sofern anlasslose Reihentestungen (2,8 Mio. Personen, 3 Antigen-Selbsttests pro Person wöchentlich, bei 40 Schulwochen im Kalenderjahr 2023) während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoption) stattfinden sollten. Dieses Gesamt-Auftragsvolumen wird voraussichtlich auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte nicht erreicht werden.
Nach den derzeitigen Planungen des AG (d.h. bei einem unterstellten anlassbezogenen Testangebot von 5 x monatlich pro Person) könnte sich ein Bedarf von monatlich insgesamt ca. 14 Mio. Antigen-Selbsttests er-geben (d.h. 5 Antigen-Selbsttests pro Monat bei 2,8 Mio. Personen). Diese Menge könnte sich nach Schät-zung des AG aber beispielsweise auch auf monatlich insgesamt ca. 36 Mio. Antigen-Selbsttests erhöhen (bei einer angenommenen Testpflicht von 3 Antigen-Selbsttests wöchentlich bei 2,8 Mio. Personen), aber bei ausbleibenden Anlässen auch deutlich unter monatlich 14 Mio. Antigen-Selbsttests liegen.
Der durchschnittliche wöchentliche Verbrauch in einer Schulwoche seit Beginn der Testungen in den Schulen in NRW im Jahr 2021 betrug 3,5 Mio. Antigen-Selbsttests; darin sind sowohl die testfreien Wochen vor den Sommerferien 2022 als auch die Reihentestungen im Winter 2021/2022 enthalten.
Die wöchentlichen Angaben zu den Verbräuchen beziehen sich auf jeweils eine Schulwoche. Das Kalender-jahr 2023 umfasst 40 Schulwochen. Der AN hat in seinen Planungen einzubeziehen, dass er auch während der Schulferien eingehende Bestellungen der Schulen zu bearbeiten hat.
Sowohl die Schätzung des MSB zum Gesamt-Auftragsvolumen als auch die exemplarisch genannte Anzahl monatlicher Testungen und des monatlichen Testverbrauchs sind Schätzungen, die auf bisherigen Erfahrun-gen beruhen und in Anbetracht des dynamischen Pandemiegeschehens keinen Anspruch auf Verbindlichkeit haben.
Mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang das Tes-tangebot an den Schulen fortbestehen wird. Dementsprechend wird das MSB im Rahmen der Ausschreibung auch keine Mindestabnahmemenge zusichern. Das MSB muss sich vielmehr mit Blick auf die Pandemieent-wicklung ein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Anpassung des Leistungsumfangs, Sistierung der Leistungserbringung, etc. ausdrücklich vorbehalten.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Erteilung des Zuschlags und der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien am 31. März 2023 begrenzt. Das MSB hat das dreimalige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung bis zum letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien am 21. Juni 2023, bis zum letzten Unterrichtstag vor den Herbstferien am 29. September 2023 und bis zum letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien am 20. Dezember 2023 zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch das MSB auszuüben.
Vgl. Angaben unter Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Angebotsschreiben (Formular 324 EU),
- Erklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu verwenden
- Erklärung Bietergemeinschaft (Formular 531 EU),
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU),
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften werden die Erklärungen (bis auf Formular 324 EU) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert.
Unterauftragnehmer, die im Angebot benannt werden, fügen dem Angebot folgende Erklärungen bei:
- Erklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formular 533 EU).
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Ein Mindestgesamtumsatz von 30,0 Mio. EUR (netto) muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
1. Es sind Eigenerklärungen über mindestens 1 Referenz des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend vergleichbarer Aufträge. Für die Referenz sind folgende Angaben gefordert:
- Auftragnehmer der Referenz
- Auftraggeber der Referenz
- Ansprechpartner des Referenzauftraggebers (Name, Institution, Abteilung und/oder Funktion)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- E-Mailadresse des Ansprechpartners
- Auftragsgegenstand / Leistungsgegenstand
- Auftragsvolumen in Euro netto
- Beginn und Ende des Projekts (Monat / Jahr)
- Beschreibung des Auftrags, insbesondere anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen
Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung Unternehmens-Referenz betreffend die Ausführung vergleichbarer Aufträge" zu verwenden.
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2. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und nach DIN EN ISO 13485:2016 in den jeweils gül-tigen Fassungen oder ein gleichwertiger Nachweis von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 VgV) über ein vergleichbares firmeninternes Qualitätsmanagementsystem, welches den Vorgaben der genannten Normen entspricht. Die Zertifikate müssen in Kopie vorgelegt werden.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Zu Ziff. 1: Die Referenz muss folgende Leistungsbereiche in ein und demselben Projekt umfassen:
(i) Der Auftrag muss hinsichtlich der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Die Lieferung von Medizinprodukten ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
(ii) Der Auftrag muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein (maßgeblich ist die letzte Lieferung).
(iii) Der Auftrag muss die Distribution von Waren / Lieferungen an mindestens 4.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen zum Gegenstand gehabt haben.
(iv) Dabei muss die Distribution an 4.000 Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene
Versandadressen innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgt sein.
(v) Die Distribution muss die Kommissionierung der Sendungen umfassen.
(vi) Die Distribution muss die Verteilung der Sendungen umfassen.
(vii) Die Distribution muss die Auslieferung der Sendungen umfassen.
(viii) Die Distribution muss sich auf verschieden große Pakete und/oder Palettengrößen bezogen haben. Ausschließlich gleich große Sendungen sind nicht ausreichend.
(ix) Die Verwendungsstellen / Sendungsempfänger / verschiedene Versandadressen müssen in einem in etwa vergleichbar großen Sendungsgebiet wie das Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen. Alle Anforderungen gemäß (i) bis (ix) müssen KUMULATIV in einer EINZIGEN Referenz nachgewiesen werden, um die Leistungsfähigkeit anhand eines vergleichbar komplexen Auftrags wie dem hier ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen. Der Nachweis der verschiedenen Anforderungen durch mehrere Referenzen ist ausdrücklich nicht ausreichend.
Mit Angebotsabgabe erfolgt die Bestätigung über die Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung" verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDNRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.