Apple Devices für Knappschaft Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apple Devices für Knappschaft Kliniken
Kauf und Miete von Apple Devices (iPhones) für Knappschaft Kliniken
Auftraggeber ist die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG). Abrufberechtigt und Rechnungsempfänger sind folgende Gesellschaften:
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Service GmbH
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
• DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop und Gelsenkirchen
• KKS Service GmbH
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
• KKB MVZ GmbH
• KW MVZ GmbH
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Kauf und Miete von verschiedenen standardisierten Geräten der Firma Apple bei einem autorisierten Händler.
Schätzungsweise besteht ein jährlicher Bedarf von ca. 750 Geräten verschiedener Art. Gegenstand sind zudem Zubehörteile und Reparaturleistungen und z.B. Austauschservice. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bedarf zu jeweils 50 % auf die Finanzierungsarten Kauf und Miete verteilt. Für im Preisblatt aufgeführte Bedarfe werden Einzelpreise (Kaufpreise, Miete, Preise für Service wie z.B. Reparatur) abgefragt.
Im Rahmen vom Mietgeschäft übernimmt der Auftragnehmer (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeber Miete und Versicherung der Geräte, Serviceleistungen (wie z.B. Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse.
In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelaufträgen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich. Die Einzelaufträge erfolgen dann entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn:
• aufgrund von Preisänderungen seitens eines Auftragnehmers eine wirtschaftlichere Bestellung bei einem anderen Rahmenvertragspartner möglich ist
• ein Auftragnehmer die in einem Einzelauftrag festgelegte Reaktionszeit oder die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Zuschlag. Der Vertrag verlängert sich drei Mal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Abrufe können bis zum letzten Tag der Laufzeit erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Nachweis, dass Bieter für Vertrieb von Apple Geräte muss durch Hersteller autorisiert sein
• Der Auftragnehmer muss von Apple autorisierter Serviceprovider sein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)