Ballettschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: WST-2022-1025-0126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatstheater-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ballettschuhe
Herausragende Leistungen erfordern hervorragende "Arbeitsmittel". Für Ballettschuhe gilt dies umso mehr, als die Füße der Tänzer*innen, für den Tanz äußerst wesentliche Körperteile darstellen, die besonderer Fürsorge bedürfen. Nur bestmögliche Harmonie zwischen Tänzer*in und Ballettschuh ermöglichen herausragende tänzerische Leistung.
Um für die Tänzer*innen diese bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, ist es ihnen überlassen, jeweils den für das jeweilige Stück, die Vorstellung, die Probe, individuell best-passendsten Schuh zu wählen. Jede/r Tänzer*in hat persönliche Ballettschuhvorlieben, denen die Staatstheater, sofern möglich, nachkommen möchten.
Gesucht wird ein Lieferant, der unserer Compagnie jeden Ballettschuhwunsch erfüllen und der im Bedarfsfall hinsichtlich Ballettschuhalternativen beraten kann.
Württembergische Staatstheater Stuttgart Oberer Schloßgarten 6 70173 Stuttgart
Gesucht wird ein Lieferant, der unserer Compagnie jeden Ballettschuhwunsch erfüllen und der im Bedarfsfall hinsichtlich Ballettschuhalternativen beraten kann.
Regelmäßig besteht ein Bedarf an Schläppchen, Spezialschläppchen, Spitzenschuhe, Jazz Boots, Sneaker, foot protection /foot undeez, Spitzenschuhband und Schellack.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr (3-fach), sofern dem Auftragnehmer nicht mit einer Frist von jeweils 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber mitgeteilt wird, dass diese Option nicht gezogen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters,
a) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
b) dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Abkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben; kann diese Eigenerklärung nicht abgegeben werden, so ist die Eigenerklärung notwendig, dass der Bieter bzw. seine Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Abkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
c) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
d) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
e) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
f) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt und
kein Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Nachweise über die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind dem Angebot beizufügen.
g) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
b) dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Abkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinder-arbeit ergeben; kann diese Eigenerklärung nicht abgegeben werden, so ist die Eigenerklärung notwendig, dass der Bieter bzw. seine Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Abkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszu-schließen.
c) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
d) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
e) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
f) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt und
kein Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Nachweise über die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind dem Angebot beizufügen.
g) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
a) Benennung der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters, und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (abgeschlossene Geschäftsjahre)
b) Angaben zu mindestens 5 realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 3 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden mit folgenden Angaben:
- Name des Auftraggebers:
- Benennung des Ansprechpartners
- Bezeichnung und Standort der Referenz:
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
- Angaben zur Auftragssumme (EUR, netto)
- Zeitraum der Leistungserbringung:
- Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation
Eigenerklärung des Bieters
1. nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zu gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Das Angebot muss vom Bieter unterzeichnet bis zum Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes "Angebot" mit allen mit dem Angebot vorzulegenden Angebotsbestandteilen in elektronischer Form über die Plattform eingereicht werden.
d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYMYWG2JBLHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland