Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26 (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26 (3 Lose)
Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 nach DIN 14530-26, Eschholzstr. 115, 79115 Freiburg
Los 1: Lieferung eines Frontlenkerfahrgestell für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 10
Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 10
Los 3: Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug
Frontlenkerfahrgestell
Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10
Feuerwehrtechnischer_Aufbau
Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10
Feuerwehrtechnische_Beladung
Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frontlenkerfahrgestell
Ort: Umkirch
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer_Aufbau
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische_Beladung
Ort: Giengen/Benz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de