Gebäude- und Inventarversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung
Gebäude- und Inventarversicherung
Stadt Hattingen Rathausplatz 1 45525 Hattingen entsprechend Objektverzeichnis
Die Versicherungssumme zur Gebäudeversicherung beträgt 369.988.894 EUR und zur Inventarversicherung 44.973.908 EUR. Als versicherte Gefahren sind u.a. Feuer, Leitungswasser, Sturm,/Hagel sowie Überschwemmung vorgesehen.
Die Versicherungssummen der Gebäude und des Inventars wurden dem bisherigen Versicherungsvertrag entnommen. Die Gebäudewerte wurden stichprobenhaft geprüft.
Erklärung zum Großrisiko:
Die Stadt Hattingen ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht auch keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Er endet ohne dass es einer Kündigung bedarf am 01.01.2029 00:00 Uhr.
Sollte es notwendig werden, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben oder die Zuschlagserteilung sich verzögern, wird eine Interimsvergabe mit einer Laufzeit von 3 Monaten angestrebt. Das Angebot des Bieters gilt für diesen Fall mit 1/4 der Jahresprämie. Der Leistungszeitraum entsprechend 1.9 des Versicherungsvertrages ist dann ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1) verlangten Angaben sind verpflichtend unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
P1) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Vereinbarung gemäß §§ 2, 3 GWB.
P2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
P3) Erklärung als in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassene Versicherungsgesellschaft, auf Nachfrage ist zum Nachweis eine entsprechende Erklärung der Aufsichtsbehörde vorzulegen
P4) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
P5) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Nachunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beauftragt der Bieter einen Dritten mit der Vertretung im Verfahren, ist dieser verpflichtet sich mittels Vollmacht für die Teilnahme zu legitimieren. Die Vollmacht muss auch die Abgabe von Willenserklärungen enthalten und er muss Fragen für den Bieter stellen dürfen. Stellt der Dritte Fragen im Namen und Auftrag eines Bieters, beginnt die Frist zur Beantwortung erst nach Vorlage der Vollmacht.
T1) Angaben zu Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Mindestens drei Referenzen zu Gebäude- und Inventarversicherung mit Angaben zu Versicherungsnehmer*in inkl. Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und Mailadresse sowie Art der Versicherung (Gebäude- oder/und Inventarversicherung) und Leistungszeitraum.
Die Leistung darf nicht vor dem 31.12.2019 beendet worden sein. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (11/2021) erbracht werden.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Anteil des führenden Versicherers größer als 50% der Gesamtversicherungssumme, so reicht es aus, wenn nur dieser die geforderten Referenzen vorlegt.
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Nachunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gelten das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Vertragsbedingungen entsprechend Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren nur über die Bieterkommunikation im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz registriert haben.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf dem Vergabemarktplatz regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Stellen Bieter Fragen, werden diese Fragen als von allen Bietern gestellt erklärt. Die entsprechenden Antworten gelten dann als allen Bietern angezeigt.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über das Bietertool im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Angebote, die postalisch, per Fax, per Email oder über die Bieterkommunikation im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebots auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform Fa. Cosinex Service & Support Center unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Bitte protokollieren Sie dies und informieren zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDEJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.