01150901 - Neubau Grundschule Zazenhausen Erweiterungsbau, Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_GSZazenhausen_ Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
01150901 - Neubau Grundschule Zazenhausen Erweiterungsbau, Architektenleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für den Erweiterungsneubau der Grundschule Zazenhausen in Zazenhausen-Stuttgart ermittelt und beauftragt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Erstangebots- und Bearbeitungsphase
Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines Lösungsvorschlags und zur Erstellung je eines Erstangebots. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit [Betrag gelöscht] Euro (Netto) honoriert, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag abgegeben wird.
c) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Architekten ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber/Geschäftsführer, Projektleiter und Bauleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch präsentieren die Architekten ihre Lösungsvorschläge.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Die Vergabestelle behält sich die Auftragsvergabe vor, wenn nicht mindestens 200 Punkte in den Bewertungskriterien 1, 2, 3 und 4 erreicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
3. Beauftragung
Das Architekturbüro, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, wird mit der Weiterplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch
auf die Beauftragung aller Leistungen besteht nicht.
Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) und die Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart in aktueller Fassung einzuhalten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) beschäftigten fest angestellten Ingenieure des Fachbereichs Architektur (Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
- bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte 10Pkt
- mehr als 2 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 20Pkt
- mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte 40Pkt
2.2. Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI
(Es darf sich um das Referenzobjekt 2 handeln.)
1. Nutzungsart
- Neubau, sonstiges Gebäude 20Pkt
- Neubau, Allgemeinbildende Schule* 40Pkt
- Neubau, Allgemeinbildende Schule* mit Speisebereich für mindestens 50 Personen 60Pkt
* Grundschule / Sekundarstufe I / Sekundarstufe II
2. Auftraggeber
- Privater Auftraggeber 15Pkt
- Öffentlicher Auftraggeber 30Pkt
3. Bauwerkskosten KGR 300+400 (in EUR Netto)
- unter 2,5 Mio EUR 5Pkt
- von 2,5 Mio bis 5,0 Mio EUR 15Pkt
- über 5,0 Mio EUR 30Pkt
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- LPH 2 3,5Pkt
- LPH 3 7,5Pkt
- LPH 4 1,5Pkt
- LPH 5 13,5Pkt
- LPH 6 5Pkt
- LPH 7 2Pkt
- LPH 8 17Pkt
4. Jahr der Inbetriebnahme
- vor 01.01.2012 bzw. nicht in Betrieb genommen 0Pkt
- 01.01.2012 – 31.12.2016 10Pkt
- ab 01.01.2017 20Pkt
2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung Hochbau
(Es darf sich um das Referenzobjekt 1 handeln.)
1. Angabe Wettbewerbsart
- Kein Wettbewerbserfolg (Preis/ Anerkennung)/ Keine Auszeichnung/ Keine Mehrfachbeauftragung bzw. Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0Pkt
- Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV- Verfahren)* 25Pkt
- Wettbewerbserfolg (Preis/ Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 50Pkt
*Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o.Ä.)
**Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Hugo-Häring Preis, Beispielhaftes Bauen, BDA-Preis o.Ä.)); Herstellerpreise werden nicht gewertet
2. Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)
- vor 01.01.2017 5Pkt
- 01.01.2017 – 31.12.2018 10Pkt
- ab 01.01.2019 20Pkt
--- Jeweils ein Nachweis (max. 1 Seite DIN A3) zu den Referenzobjekten ist als Anlage beigefügt.
Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Ziffern der zwei Referenzobjekte sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV
Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Nutzungsart, Auftraggeber, Baukosten KG 300+400 (in EUR netto), Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber, Jahr der Inbetriebnahme).
- Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung Hochbau unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Angabe Wettbewerbsart, Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)).
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
siehe Abschnitt III.1.1
§ 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine
- Verhandlungsgespräche vsl. KW 16 2023
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, den Termin für das Verhandlungsgespräch zu verschieben. Es wird angestrebt, dass der Termin bestehen bleibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).