Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der AM Leverkusen, AM St. Augustin, AM Bonn und AM Düren

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E81271674
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E81271674
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der AM Leverkusen, AM St. Augustin, AM Bonn und AM Düren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Es können für einzelne oder mehrere Lose Angebote abgegeben werden. Bei angegeben werden. Die Vergabe erfolgt an das jeweils wirtschaftlichste Angebot pro Los gemäß Wertungs-/Zuschlagskriterien.

Losaufteilung:

Los 1: Autobahnmeisterei Leverkusen Los 2: Autobahnmeisterei St. Augustin Los 3: Autobahnmeisterei Bonn Los 4: Autobahnmeisterei Düren

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Leverkusen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Los 1: AM Leverkusen = BAB 1, 3, 4, 46, 59 und 542 im Bereich Großraum Leverkusen/Köln

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende 31.12. schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei St. Augustin

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Los 2: AM St. Augustin = BAB 3, 59, 559 und 560 im Bereich Großraum Köln/Siegburg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende 31.12. schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Bonn

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Los 3: AM Bonn = BAB 59, 61, 555, 562 und 565 im Bereich Großraum Bonn

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende 31.12. schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Düren

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Köln, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Los 4: AM Düren = BAB 4, 44 und 544 im Bereich Großraum Aachen/Düren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende 31.12. schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für zwei Jahre.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

2. Angabe über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister bzw. Erklärung, dass keine Verpflichtung in die Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht (auf Verlangen: Vorlage Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise) 1.3 Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt und ggf.

einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes) 2. Angabe des Jahresumsatzes, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (Auf Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).

3. Erklärung über das Bestehen einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Angabe,

eine solche zu Vertragsbeginn abzuschließen (Auf Verlangen: Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3 Mio. €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Art und Lieferumfang vergleichbar sein. Es sind folgende Angaben zu tätigen: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Ansprechpartners.

2. Erklärung des Vorliegens eines Nachweises für die Beförderung von Gefahrstoffen/Abfallarten sowie die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges (auf Verlangen ist der Nachweis einzureichen) 3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise).

4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben.

zu. 2. Erklärung, dass mindestens für nachfolgende Abfallarten eine gültige Entsorgungsnachweise vorliegt, die die Beförderung dieser Gefahrstoffe/Abfallarten genehmigen:

- 15 02 02 „Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (oder vergleichbar)“

- 16 10 01 „wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (oder vergleichbar)“

Zudem, dass der vorgesehenen Entsorgungsweg durch Vorlage entsprechender Genehmigungsbescheide oder des Zertifikates des Betreibers der Entsorgungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung, Behandlung oder Aufbereitung von den o. g. Abfallarten zugelassen ist.

Zu 3. Das Unternehmen muss mindestens über zwei selbstfahrende Reinigungsfahrzeuge verfügen, die für öffentliche Straßen zugelassen sind und mindestens eine Stunde ohne Unterbrechung bei voller Leistung reinigen können. Diese müssen zudem über die Reinigungsleistung gemäß VDI Richtlinien (VDI 4089) oder Leistungsklasse 1 und Leistungsklasse M des RAL-GZ 899 in der aktuellen Fassung verfügen.

Zu 4. Angabe der folgenden Mindestqualifikationen:

- Qualifikation der zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“

- Qualifikation des zu benennenden Personals für die Bedienung der Reinigungsfahrzeuge, die für die Durchführung der Reinigungsleistung eingesetzt werden

- Fachkunde für Ölspurbeseitigungen nach DWA-715

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung Russlandsanktionen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/11/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird eine Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2022

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Greven
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Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
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Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
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Kalletal
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