KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6336
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Objektplanung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die KiTa Stadtmitte folgende bauliche Maßnahmen:
Umbau und Erweiterung des ehemaligen Wohngebäudes Teutoburger Straße 108, 33602 Bielefeld, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
Die Sanierung der Gebäudesubstanz und die Anpassung der Struktur des Gebäudes machen umfangreiche Arbeiten erforderlich.
Das Gebäude bildet nach Beendigung der Baumaßnahme eine organisatorische Einheit mit der städt. KiTa Stadtmitte (eine KiTa mit 2 Gebäuden auf einem Grundstück).
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung (Gebäude & Innenräume) zum Umbau eines ehemaligen Wohngebäudes incl. Anbau als Erweiterung der KiTa Stadtmitte.
Für das Leistungsbild Architektur (Gebäude und Innenräume) werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der HOAI 2021 angefragt.
Städtische KiTa Stadtmitte Teutoburger Straße 108 33602 Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die KiTa Stadtmitte folgende bauliche Maßnahmen:
Umbau und Erweiterung des ehemaligen Wohngebäudes Teutoburger Straße 108, 33602 Bielefeld, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
Die Sanierung der Gebäudesubstanz und die Anpassung der Struktur des Gebäudes machen umfangreiche Arbeiten erforderlich.
Das Gebäude bildet nach Beendigung der Baumaßnahme eine organisatorische Einheit mit der städt. KiTa Stadtmitte (eine KiTa mit 2 Gebäuden auf einem Grundstück).
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung (Gebäude & Innenräume) zum Umbau eines ehemaligen Wohngebäudes incl. Anbau als Erweiterung der KiTa Stadtmitte.
Für das Leistungsbild Architektur (Gebäude und Innenräume) werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der HOAI 2021 angefragt.
Sollten nach den unter III.1. genannten Kriterien mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleich-zeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungen aus Stufe A, B und C beauftragt.
Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung
Stufe B LPH 2 Vorplanung
Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung
Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung
Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe H LPH 8 Objektüberwachung
Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die
Nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu
gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
- Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 1.500.000
EUR, sonstige Schäden mind. 1.500.000 EUR (§ 45 Abs. 4 VgV),
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über die Zahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages festangestellten Mitarbeiter (Full-Time-Equivalent)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Eigenerklärungen zur Referenzprojekten über Leistungen aus den letzten 10 Jahren einzureichen, die dem hier zu erbringendem Auftrag ähneln.
Anzugeben sind jeweils:
-- Projektbezeichnung
-- Leistungszeit
-- Auftraggeber (mit Ansprechperson, Funktion, Kontaktdaten)
-- Auftragswert
-- Kurzvorstellung des Projekts (stichpunktartig)
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe,
- Erklärung zur Bewerber- / Bietergemeinschaft,
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche- und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
- Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
zu den Referenzenobjekten:
Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Planungsleistungen betreffen, die einen Um- und Anbau sowie eine Sanierung von Schulgebäuden oder Gebäuden aus dem Bereich Bildung und Erziehung ab einer Baukostenhöhe von 500.000 Euro netto einbeziehen.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft / Bieterinnen oder Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die Bestimmungen des TVgG NRW.
Darüber hinaus haben alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft / Bieterinnen oder Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Inhalte der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und ggf. der Bewerbergemeinschaftserklärung anzuerkennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, mit mindestens 3 ausgewählten Bietern, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben, in die Verhandlungen einzutreten. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Verhandlungen mit den insoweit zurückgestellten Bieter aufzunehmen.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot sind ein Honorarangebot und drei Konzepte, die weiter unten näher beschrieben sind, einzureichen.
Innerhalb der Verhandlungsrunden sind die Honorarangebote und Konzepte zu präsentieren.
Angaben zur Angebotswertung:
- Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein leistungsbezogener Preis nach der Formel ermittelt "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z).
-Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Honorarblatt (netto) dividiert.
-Die Zuschlagskennzahl "Z" ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag pro Los erhält das Angebot, welche die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
-zum Wertungspreis: Die in dem Honorarblatt angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Wertungspreis (netto) ermittelt.
-zur Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine ein-fache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung:
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Das Projektdurchführungskonzept gliedert sich in drei Unterkriterien. Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
1. Kriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen des Projekts an die energetische Sanierung sowie den Schnittstellen zur Seilnetzkonstruktion umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Eine nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegte Gebäudeplanung wird besonders honoriert. Dabei sind die Anpassungen zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben zu beachten. Die Planungsleistung muss er-kennen lassen, dass eine Optimierung zur Umwandlung in eine Talentschule berücksichtigt wurde. Auch hier wird besonders honoriert, falls der Bieter für diese Besonderheit einen über-zeugenden Lösungsansatz vorstellt.
2. Kriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner und Projektbeteiligter.
3. Kriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methoden soll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern. Hierzu zählen auch die Einhaltung von terminlicher Vorgaben, die angesichts möglicher Forderungen erforderlich werden können.
Die einzelnen Unterkriterien können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:
-Das Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind
-3 Punkte werden vergeben, wenn das Kriterium einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern
-Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Kriterium insgesamt 5 Punkte
-Das Kriterium erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die energetische Sanierung verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterkriterien benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
-Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt und ein technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen lässt, wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet.
Je Wertungskriterium kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Leistungswertung also 30 Punkte erzielen.
Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91E5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]