KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6336

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ91E5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ91E5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KiTa Stadtmitte Bielefeld - Umbau und Erweiterung / Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6336
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die KiTa Stadtmitte folgende bauliche Maßnahmen:

Umbau und Erweiterung des ehemaligen Wohngebäudes Teutoburger Straße 108, 33602 Bielefeld, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.

Die Sanierung der Gebäudesubstanz und die Anpassung der Struktur des Gebäudes machen umfangreiche Arbeiten erforderlich.

Das Gebäude bildet nach Beendigung der Baumaßnahme eine organisatorische Einheit mit der städt. KiTa Stadtmitte (eine KiTa mit 2 Gebäuden auf einem Grundstück).

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung (Gebäude & Innenräume) zum Umbau eines ehemaligen Wohngebäudes incl. Anbau als Erweiterung der KiTa Stadtmitte.

Für das Leistungsbild Architektur (Gebäude und Innenräume) werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der HOAI 2021 angefragt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Städtische KiTa Stadtmitte Teutoburger Straße 108 33602 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die KiTa Stadtmitte folgende bauliche Maßnahmen:

Umbau und Erweiterung des ehemaligen Wohngebäudes Teutoburger Straße 108, 33602 Bielefeld, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.

Die Sanierung der Gebäudesubstanz und die Anpassung der Struktur des Gebäudes machen umfangreiche Arbeiten erforderlich.

Das Gebäude bildet nach Beendigung der Baumaßnahme eine organisatorische Einheit mit der städt. KiTa Stadtmitte (eine KiTa mit 2 Gebäuden auf einem Grundstück).

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung (Gebäude & Innenräume) zum Umbau eines ehemaligen Wohngebäudes incl. Anbau als Erweiterung der KiTa Stadtmitte.

Für das Leistungsbild Architektur (Gebäude und Innenräume) werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der HOAI 2021 angefragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführungskonzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/04/2023
Ende: 15/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten nach den unter III.1. genannten Kriterien mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleich-zeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).

Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.

Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.

Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungen aus Stufe A, B und C beauftragt.

Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:

Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung

Stufe B LPH 2 Vorplanung

Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung

Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung

Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung

Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe

Stufe H LPH 8 Objektüberwachung

Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung

Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.

Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.

Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.

Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die

Nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu

gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.

Einzureichende Unterlagen:

- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.

- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.

- Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 1.500.000

EUR, sonstige Schäden mind. 1.500.000 EUR (§ 45 Abs. 4 VgV),

2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen

Geschäftsjahre,

3. Eigenerklärung über die Zahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages festangestellten Mitarbeiter (Full-Time-Equivalent)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Eigenerklärungen zur Referenzprojekten über Leistungen aus den letzten 10 Jahren einzureichen, die dem hier zu erbringendem Auftrag ähneln.

Anzugeben sind jeweils:

-- Projektbezeichnung

-- Leistungszeit

-- Auftraggeber (mit Ansprechperson, Funktion, Kontaktdaten)

-- Auftragswert

-- Kurzvorstellung des Projekts (stichpunktartig)

- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,

- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe,

- Erklärung zur Bewerber- / Bietergemeinschaft,

- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche- und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.

- Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu den Referenzenobjekten:

Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Planungsleistungen betreffen, die einen Um- und Anbau sowie eine Sanierung von Schulgebäuden oder Gebäuden aus dem Bereich Bildung und Erziehung ab einer Baukostenhöhe von 500.000 Euro netto einbeziehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft / Bieterinnen oder Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die Bestimmungen des TVgG NRW.

Darüber hinaus haben alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft / Bieterinnen oder Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Inhalte der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und ggf. der Bewerbergemeinschaftserklärung anzuerkennen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.

In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet.

Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert.

Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, mit mindestens 3 ausgewählten Bietern, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben, in die Verhandlungen einzutreten. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Verhandlungen mit den insoweit zurückgestellten Bieter aufzunehmen.

Fragen von Bewerbern sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.

Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen

Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Mit dem Angebot sind ein Honorarangebot und drei Konzepte, die weiter unten näher beschrieben sind, einzureichen.

Innerhalb der Verhandlungsrunden sind die Honorarangebote und Konzepte zu präsentieren.

Angaben zur Angebotswertung:

- Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein leistungsbezogener Preis nach der Formel ermittelt "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z).

-Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Honorarblatt (netto) dividiert.

-Die Zuschlagskennzahl "Z" ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag pro Los erhält das Angebot, welche die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.

-zum Wertungspreis: Die in dem Honorarblatt angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Wertungspreis (netto) ermittelt.

-zur Leistung:

Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine ein-fache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.

Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.

Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung:

Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Das Projektdurchführungskonzept gliedert sich in drei Unterkriterien. Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:

1. Kriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):

Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen des Projekts an die energetische Sanierung sowie den Schnittstellen zur Seilnetzkonstruktion umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Eine nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegte Gebäudeplanung wird besonders honoriert. Dabei sind die Anpassungen zur Einhaltung der Inklusionsvorgaben zu beachten. Die Planungsleistung muss er-kennen lassen, dass eine Optimierung zur Umwandlung in eine Talentschule berücksichtigt wurde. Auch hier wird besonders honoriert, falls der Bieter für diese Besonderheit einen über-zeugenden Lösungsansatz vorstellt.

2. Kriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):

Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner und Projektbeteiligter.

3. Kriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):

Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methoden soll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern. Hierzu zählen auch die Einhaltung von terminlicher Vorgaben, die angesichts möglicher Forderungen erforderlich werden können.

Die einzelnen Unterkriterien können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:

-Das Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind

-3 Punkte werden vergeben, wenn das Kriterium einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern

-Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Kriterium insgesamt 5 Punkte

-Das Kriterium erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die energetische Sanierung verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterkriterien benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.

-Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt und ein technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen lässt, wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet.

Je Wertungskriterium kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Leistungswertung also 30 Punkte erzielen.

Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91E5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2022

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Steinhagen
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