Rahmenvertrag über die Entwicklung eines Reporting-Tools für die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ID:2.089.017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entwicklung eines Reporting-Tools für die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Entwicklung eines Reporting-Tools für die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Entwicklung eines Reporting-Tools für die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Bestandteil dieser Neuentwicklung ist die Erstellung der Oberfläche, die Integration einer Benutzerverwaltung mit Rollen- und Rechtekonzept, die Ablösung des alten Datenbankschemas durch ein neues normalisiertes Datenbankschema, sowie neue Features im Bereich der REST-Schnittstelle. Darüber hinaus sind der Betrieb, die Wartung und der Support des neuen Systems zu gewährleisten. Das bisherige System ist bis zur erfolgreichen Einführung des neuen Systems und der Migration der Daten aus dem Alt-Systems weiterhin zu betreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 8)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung über Kenntnisse zur digitalen Barrierefreiheit und im Bereich UX-Design (Anlage 7)
Es werden laufend mindestens 50 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt.
Präsenztermine müssen am Dienstort der BFIT-Bund in Berlin/Deutschland wahrgenommen werden können.
Der Abschluss von Verträgen kann ab sofort nur erfolgen, wenn der Bewerber erklärt, dass im Auftragsfall keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5 k) Abs. 1 VO 2022/576 aufweisen, unmittelbar als Auftragnehmer auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen. Hierzu ist die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 9) dem Angebot beizufügen.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.