Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ortenaukreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Ortenaukreis
Der Ortenaukreis beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines Klimamobilitätplans für das gesamte Kreisgebiet.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Ortenaukreis beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines Klimamobilitätplans für das gesamte Kreisgebiet. Im Rahmen der Erstellung des Klimamobilitätsplans sollen auf einer analytischen, datenbasierten Grundlage und unter der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Akteure, ganzheitliche Strategien entwickelt und effektive Maßnahmen(-pakete) zur Reduktion lokaler Verkehrsemissionen identifiziert werden.
Der Klimamobilitätsplan hat die Anforderungen und Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zu erfüllen (vgl. Anlage 20 zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), um als Nachweis für einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden zu können. Dieser Nachweis ermöglicht es, eine erhöhte Förderquote zu beantragen.
Sollten mehr als vier Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert die – als Auswahlkriterium Nr. 1 – einen Mindestumsatz von 0,8 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vorweisen können und die – als Auswahlkriterium Nr. 2 – über mindestens eine Referenz über die Erstellung eines Klimamobilitätsplans (gem. den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg) verfügen. Das Projekt muss im Zeitraum 2021 bis 2022 begonnen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Hinweis:
Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist. Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung.
– Aufbereitung der Ergebnisse des Klimamobilitätsplans in einer Broschüre;
– Ggf. weitere optionale Leistungen gemäß dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche.
zu Ziff. II.2.7): Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeitige Schätzung der ausschreibenden Stelle. Der Zeitplan für die Leistungserbringung ist im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erörtern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden und einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers;
– Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR und einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Erstellung/Fortschreibung eines Mobilitätskonzeptes/Verkehrskonzeptes/Verkehrsentwicklungsplans für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt;
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung einer modellbasierten Bewertung/Untersuchung von verkehrlichen Maßnahmen oder über die Durchführung einer Standardisierten Bewertung oder über den Aufbau/die Fortschreibung eines Verkehrsmodells;
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung eines Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit im Bereich Verkehrsplanung, Stadt- oder Regionalentwicklung.
– Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens drei Mitarbeiter mit Hochschulabschluss beim Bewerber im Bereich Verkehrsplanung beschäftigt waren.
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Erstellung/Fortschreibung eines Mobilitätskonzeptes/Verkehrskonzeptes/Verkehrsentwicklungsplans für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Das Projekt muss im Zeitraum 2017 bis 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung einer modellbasierten Bewertung/Untersuchung von verkehrlichen Maßnahmen oder über die Durchführung einer Standardisierten Bewertung oder über den Aufbau/die Fortschreibung eines Verkehrsmodells. Das Projekt muss im Zeitraum 2017 bis 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
– Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung eines Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit im Bereich Verkehrsplanung, Stadt- oder Regionalentwicklung. Das Projekt muss im Zeitraum 2017 bis 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 18.11.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Zu Ziffer IV.2.3) und IV.2.6): Bei den angegebenen Daten handelt es sich jeweils um die derzeit geplanten Termine/Fristen, welche im Laufe des Vergabeverfahrens ggf. noch geändert werden.
8. Zu Ziffer IV. 1.4): Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.