InHK Stadtmauersanierung Stadt Blankenberg - Bauforschung / Historiker (EU) Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-072-2022-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
InHK Stadtmauersanierung Stadt Blankenberg - Bauforschung / Historiker (EU)
Ausgeschrieben werden hier die Sichtung und Bewertung aktueller Baubefunde während der Instandsetzungsarbeiten zur Vorbereitung von Ausschreibungen, sowie die Unterstützung des Bauherren bei der Öffentlichkeitsarbeit.
53773 Hennef
Am bestehenden denkmalgeschützten Bauwerk (Stadtmauer Stadt Blankenberg, Hennef an der Sieg) soll eine Inwertsetzung und Sanierung der Natursteinmauern entsprechend dem Sanierungskonzept "Inwertsetzung der historischen Stadtmaueranlage Stadt Blankenberg, Hennef (Sieg)" von Sandner
Architekten, Königswinter, 09/2018, durchgeführt werden. Die zukünftig angestrebte Sanierung der Stadtmauer ist Teilprojekt des Integierten Handlungskonzepts "Stadt Blankenberg".
Für die Inwertsetzung der mittelalterlichen Stadtmauern der Stadt Blankenberg wird eine fundierte Grundlage zur Bau- und Stadtgeschichte gefordert.
Ausgeschrieben werden hier die Sichtung und Bewertung aktueller Baubefunde während der Instandsetzungsarbeiten zur Vorbereitung von Ausschreibungen, sowie die Unterstützung des Bauherren bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Leistung des Historikers wird u.a. durch den Bund gefördert somit gelten die entsprechenden Bedingungen und Bestimmungen des jeweiligen Fördergebers. Daraus resultierte das eine Beauftragung
von bauvorbereitenden Arbeiten zur Konkretisierung im Vorfeld ausgeführt wurde. Dieses gilt jedoch nicht für baubegleitende Arbeiten. Diese werden Abschnittsweise nach der jeweiligen Bewilligung der zu sanierenden Mauerabschnitte entsprechend vergeben. Eine Durchführung der optionalen Leistung setzt
somit die Bewilligung des Fördergebers vorraus. Ein Anspruch auf Vergütung für entfallene oder nicht durch den AG abgerufene optionale Leistung ist ausgeschlossen.
Die Ausführung enthält folgende Leistungsbestandteile:
- Baubegeleitende Kartierung von Baufunden
- Digitalisierung der baubegleitenden Kartierung
- Abhalten von Vorträgen
- erstellen von Fachartikeln
- Interviews
- Fachberatung vor Ort
- Fachberatung telefonisch als auch Digital
- Jählicher Zwischenbericht
- Schlussbericht
Die Leistung des Historikers wird u.a. durch den Bund gefördert somit gelten die entsprechenden Bedingungen und Bestimmungen des jeweiligen Fördergebers. Daraus resultierte das eine Beauftragung
von bauvorbereitenden Arbeiten zur Konkretisierung im Vorfeld ausgeführt wurde. Dieses gilt jedoch nicht für baubegleitende Arbeiten. Diese werden Abschnittsweise nach der jeweiligen Bewilligung der zu sanierenden Mauerabschnitte entsprechend vergeben. Eine Durchführung der optionalen Leistung setzt
somit die Bewilligung des Fördergebers vorraus. Ein Anspruch auf Vergütung für entfallene oder nicht durch den AG abgerufene optionale Leistung ist ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDB0H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html