Impfterminvergabetool "impftermin-bw" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-O-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Impfterminvergabetool "impftermin-bw"
Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg sollen die Möglichkeit erhalten, Impftermine für Corona-Schutzimpfungen zentral über ein Terminvergabetool zu buchen.
Anpassung einer vorhandenen Software auf die Bedürfnisse des Landes und deren Pflege, der Betrieb des Systems, Bereitstellung eines Callcenters und Programmierung einer Schnittstelle zum Apothekenportal.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs.. 4 Nr. 2 lit. c VgV.
Softwareprodukte unterliegen dem Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Gesamtwert werden aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDPY6R2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).