IT-Lösung pädagogisches Netz für 5 weiterführenden Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-8-10-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Lösung pädagogisches Netz für 5 weiterführenden Schulen
Die Stadt Sankt Augustin schreibt für die weiterführenden Schulen in ihrer Trägerschaft eine hybride pädagogische Schul-IT Lösung einschließlich eines Lernmanagementsystems aus. Alle Dienstleistungen (Installation, Einrichtung, Wartung/Pflege, Support), sowie Softwarelizenzen für die IT-Lösung sind aus einer Hand vom Bieter zu leisten.
53757 Sankt Augustin
Die Stadt Sankt Augustin schreibt für die weiterführenden Schulen in ihrer Trägerschaft eine hybride pädagogische Schul-IT Lösung einschließlich eines Lernmanagementsystems aus. Alle Dienstleistungen (Installation, Einrichtung, Wartung/Pflege, Support), sowie Softwarelizenzen für die IT-Lösung sind aus einer Hand vom Bieter zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Lösung pädagogisches Netz für 5 weiterführenden Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]