HWGK-F - Vermessung Gewässer 2022 - Itter/Elz – Würm - AHW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
HWGK-F - Vermessung Gewässer 2022 - Itter/Elz – Würm - AHW
Vermessung von Querprofilen und längsbegleitenden Strukturen in/an Gewässern in den Einzugsgebieten von Itter/Elz – Würm – Gebiet AHW. Systematik der Vermessung, Lage der Querprofile und Längsstrukturen und das Format der Datenabgabe (GPRO) sind vorgegeben.
Insgesamt ca. 4.360 Querprofile und 10,6 km Längsstrukturen. Dokumentation aller Profile durch digitale Bilder mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von je 1 Pegel im Los 2 und 4 gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet von Itter und Elz (VM400)
Vorgegebene Gewässer in Landkreisen Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Heilbronn
Vermessung von 1.645 Gewässer- und Bauwerksquerprofilen, 40 Einzelpunkten und 1,5 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Bilder mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund weiteren Verarbeitung der einzelnen Lose ermittelt worden sind.
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet der Würm - Unterlauf (VM401)
Vorgegebene Gewässer in den Landkreisen Böblingen, dem Enzkreis und dem Stadtkreis Pforzheim
Vermessung von 909 Gewässer- und Bauwerksquerprofilen, 60 Einzelpunkten und 2,8 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Bilder mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Aufnahme des Pegel Pforzheim / Würm gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017)
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund weiteren Verarbeitung der einzelnen Lose ermittelt worden sind.
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet der Würm - Oberlauf (VM401)
Vorgegebene Gewässer in den Landkreisen Calw und Böblingen
Vermessung von 1.015 Gewässer- und Bauwerksquerprofilen, 40 Einzelpunkten und 2,8 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Bilder mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund weiteren Verarbeitung der einzelnen Lose ermittelt worden sind.
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Gebiet des AHW – Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch (VM403)
Vorgegebene Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis
Vermessung von 791 Gewässer- und Bauwerksquerprofilen, 60 Einzelpunkten und 3,4 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Bilder mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Inklusive Aufnahme des Pegels Wiesloch / Waldangelbach gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund weiteren Verarbeitung der einzelnen Lose ermittelt worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet von Itter und Elz (VM400)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.geogroup.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet der Würm - Unterlauf (VM401)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.geogroup.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Einzugsgebiet der Würm - Oberlauf (VM401)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.geogroup.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermessungsleistungen an/in Gewässern im Gebiet des AHW – Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch (VM403)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauer-planung.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html