Neubau/Anbau Küche Kammerspiele Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00274_ÖTVhV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Anbau Küche Kammerspiele
Generalplanungsleistungen für den Neubau/Anbau der Küche am Gebäude der Kammerspiele in Bochum
Kammerspiele Bochum Königsallee 15 44789 Bochum
Generalplanungsleistungen für den Neubau/Anbau der Küche am Gebäude der Kammerspiele, Königsallee 15 in 44789 Bochum auf der Basis eines mit der Denkmalpflege abgestimmten Entwurfes im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Zentralen Dienste
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI
- für die Architektenleistungen Planung Gebäude HOAI, § 33
- für die Architektenleistungen Planung Freianlagen HOAI, § 39
- für die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung HOAI, § 49
- für die Ingenieurleistungen TGA, § 53 (A 1 - A 6)
Es wird darauf hingewiesen, dass hier ein TGA-Planer mit Erfahrung im Bereich Gastronomieküchen die spezifischen Aufgaben wahrnehmen muss.
Der Neubau wird elektro-, heizungs- und sanitärtechnisch an den Bestandsbau angeschlossen. Die Lüftungstechnik wird neu und separat für den Neubau erstellt.
Weitere Fachplanungsleistungen:
- SiGeKo-Leistungen nach Schriftenreihe AHO Heft Nr. 15
- Leistungen der Geotechnik (Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) HOAI
- Leistungen der thermischen Bauphysik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Banz + Riecks Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWQYUBNZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).