Dienstleistungen i. Z. m. der Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau (OZG-EfA-Projekt) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2209
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.m-r-n.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen i. Z. m. der Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau (OZG-EfA-Projekt)
Vergabe von IT-Dienst- und Beratungsleistungen zur "Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Projekt OZG Umsetzung Breitbandausbau"
Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH benötigt IT-Dienst- und Beratungsleistungen im Projekt "OZG Umsetzung Breitbandausbau". Es handelt sich um ein bereits laufendes Projekt, in welchem sich der Auftraggeber mit einem kurzfristigen Personalausfall konfrontiert sah. Zudem wurde das Projekt unerwartet mit Blick auf die Umsetzung der bundesweiten OZG-Ziele zeitlich "geboostert". Die IT-Dienst- und Beratungsleistungen wurden somit äußerst dringend benötigt, um die aktuelle Phase des Projekts erfolgreich abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftraggeber sah sich in der aktuellen Phase des laufenden Projekts zur "Digitalisierung von Antrags- und
Genehmigungsverfahren im Projekt OZG Umsetzung Breitbandausbau" mit einem völlig unerwarteten Personalausfall konfrontiert. In der Kürze der Zeit und im Rahmen der aktuell noch laufenden Projektphase bis 31.12.2022 ließen sich die benötigten Stellen insbesondere nicht mit Festanstellungen nachbesetzen.
Die infolgedessen eintretenden Verzögerungen wären mit Blick auf die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des OZG nicht hinnehmbar gewesen. So sind die vom OZG erfassten Verwaltungsdienste bis Ende des Jahres 2022 zu digitalisieren. Dieser gesamtstaatliche Anstrengungsakt wird voraussichtlich nicht mehr innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zu schaffen sein. Umso mehr Gründe sprechen jedoch dafür, weitere Verzögerungen bei der OZG-Umsetzung möglichst zu vermeiden.
Die Leistungen wurden lediglich für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2022 beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bridging IT
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6H28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.