PEMA III: Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen III Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 015-035384
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEMA III: Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen III
PEMA III: Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen III
Unterstützungsleistungen beim Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen III
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen (PEMA III)
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
PEMA III: Pentesting von mobilen Applikationen und Hintergrundsystemen III
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.05.2023 verlängert.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden COVID-19-Pandemie wird die Corona-Warn-App (CWA) bis in das zweite Quartal 2023 weiter betrieben. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die weiteren Entwicklungen und Maintenance-Updates der CWA auch bis Mai 2023 durch Pentests durch das BSI begleitet werden. Daher ist es notwendig, den bestehenden Rahmenvertrag um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern.