Kontroll- und Empfangsdienstleistungen für das BWZ DO Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2022-0301
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontroll- und Empfangsdienstleistungen für das BWZ DO Berlin
Erbringung von Kontroll- und Empfangsdienstleistungen für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung am Standort BERLIN
Generalzolldirektion
Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Dienstort Berlin
Grellstraße 18/24
10409 Berlin
Abschluss eines Vertrages mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren (01.04.2023 bis 31.03.2025) mit der Option der viermaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Eine Teilnahme an der Vor-Ort-Besichtigung ist zwingende Voraussetzung für die weitere Beteiligung am Vergabeverfahren.
Die Anmeldefrist für die Vor-Ort-Besichtigung endet am 16. November 2022 um 11:00 Uhr. Die weiteren Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formular Fragebogen zur Eignungsprüfung:
-Eigenerklärung zur Vorlage einer Unternehmensdarstellung
-Eigenerklärung zu der Vorlage von mindestens 3 Referenzen
-Eigenerklärung zur Vorlage eines Nachweises der Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (in Kopie)
-Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
-Eigenerklärung bzgl. der Verpflichtung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) , dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG)
-Eigenerklärung bezüglich der Erbringung der Sicherungsdienstleistung in Anlehnung an die DIN 77200-1:2017-11
-Eigenerklärung bezüglich der Vorlage eines gültigen Nachweises zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder einer gleichwertigen gültigen Zertifizierung (in Kopie)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt elektronisch
unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 8 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden. Spätere Bieterfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie die Nachfolgeklausel gemäß § 3 Absatz 11 des Vertrages.
Mit dem Angebot ist das Formular "Eigenerklärung Russlandsanktionen Bieter - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022" vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.