EZS Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-21/036
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EZS Küchenausstattung
Kücheneinrichtungen für das neu geplante Restaurant auf dem Energie- und Zukunftsspeicher in Heidelberg.
Stadtwerke Heidelberg GmbH, Werk Pfaffengrund - Energiepark, Hans-Bunte-Straße 1 69123 Heidelberg
Zum Leistungsumfang gehören im Wesentlichen folgende Leistungen:
- 5 Stk. Kühlzellen im EG
- Spülküche im EG mit Ausstattung
- Restaurantebene, 7. OG mit Restaurantküche bestehend aus:
Bar / Barservice, Vorbereitungs-, Salat- und Bankett-Küche jeweils mit dazugehöriger Ausstattung
1Stk. Kühlzelle
Ausschanktheken auf Dachterrassenebene mit dazugehöriger Ausstattung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern keine Präqualifikation vorliegt bitten wir um Hinterlegung der Angaben in den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular KEV 179 AngErg Eignung
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179 AngErg Eignung.
Weiterhin:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung einer Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
Es sind 3 Referenzprojekte mit vergleichbarem Leistungsumfang anzugeben.
Dabei sollte es sich jeweils um gewerbliche Küchen mit Bewirtung/Essen für mind. 100 Gäste handeln.
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179 AngErg Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Gesonderte Unterlagen/ Formblätter für den Teilnahmeantrag werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
Bitte ausschließlich den Link für Teilnahmeanträge verwenden, der im Abschnitt I.3) der Bekanntmachung angegeben ist. (Nicht über die Kommunikationsschnittstelle
zusenden!)
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) über die Vergabeplattform ist der 15.11.2022.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten sind.
Wir weisen darauf hin, dass ggfls. nur über wirtschaftliche Inhalte (den Preis) und nicht über
vertragliche Inhalte bzw. die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen verhandelt wird.
Weiterhin behalten wir uns vor, den Zuschlag auf der Grundlage der auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWG3TEC57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter
anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum
Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots rügen, § 160 Abs. 3
Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.