Rahmenvertrag RLT Hygienische Wartung und Inspektion nach VDI 6022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag RLT Hygienische Wartung und Inspektion nach VDI 6022
Wartungsausschreibung für das Gewerk Rahmenvertrag RLT Hygienische Wartung und Inspektion nach VDI6022
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Der Auftragnehmer führt die Wartung der gesamten Anlagen zum Zwecke der Betriebsbereitschaft, Hygiene und Betriebssicherheit inkl. der Reinigung aller funktionswichtigen Teile einschließlich der Kontrolle und der Funktionsprüfung in dem erforderlichen Umfang durch.
Den erforderlichen Umfang bestimmt der Auftraggeber aufgrund seiner Fachkompetenz.
Die Vorschrift VDMA und die DIN-Vorschriften sind dem Auftragnehmer bekannt.
Die Hygienische Wartung erfolgt in Anlehnung an DIN 31051, VDI 6022 und umfasst insbesondere die Reinigung der Anlagen Nach Abschluss einer jeden Hygienischer Wartung wird ein Wartungsbericht über die ausgeführten Arbeiten erstellt und der IST-Zustand dokumentiert.
Für die Hygieneinspektionen muss ein akkreditiertes Labor die Probenauswertung vornehmen.
Das angedachte Labor ist bitte als NU zu benennen.
Der Anbieter muss Hygiene-Checks an Luftfiltern auf spezifische Proteine von SARSCoV-2 anbieten können, um bei pandemiebedingten Ausbrüchen prüfen zu können, inwiefern die Lüftungsanlagen davon betroffen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unterwww.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
Buchforststr. 1-15,
51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0,
Fax: 02 21/9 85 78-66,
E-Mail: [gelöscht] Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedienveröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.