GU-Leistung Klinikneubau-schlüsselfertig Referenznummer der Bekanntmachung: GU.C-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zfp-emmendingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://endera-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistung Klinikneubau-schlüsselfertig
Auftragsgegenstand sind gesamthafte Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Erweiterungsneubaus für eine Maßregelvollzug-Einheit von 12 Patienten am Zentrum für Psychiatrie (im folgenden ZfP genannt) in Emmendingen, inkl. anteiligen Planungsleistungen sowie Optimierungs- bzw. innovativen Vorschlägen zu wirtschaftlicheren/funktionsgerechteren Ausführungsalternativen (Ausführungskonzept)
Emmendingen
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen H-förmigen Neubau für einen Maßregelvollzug, der die bestehenden Stationsstrukturen innerhalb eines denkmalgeschützten, Ende 19./Anfang 20. Jhd. erbauten Ensemble am ZfP-Emmendingen erweitert. Die sehr beengten Platzverhältnisse im Altbau entsprechen teilweise nicht mehr den aktuellen/gesetzlichen Vorgaben, eine Flächeneweiterung für die forensische Betreuung von 12 Patienten (in 3 Wohngruppen à 4 Patienten) ist zwingend notwendig - inkl. Brücken-Anbindung an den Altbau. Der Neubau wird an die vorhandene haustechn. Infrastruktur bzw. an die Wärme-/Frischwasser-/Elektroleitungen des benachbarten Altbaus angebunden. Das Gebäude unterliegt den höchsten Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Patienten vor Ausbruch, Vandalismus, Gewalt und Suizid. Das Baufeld befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen, voll- bis überbelegten forensischen Stationen – der Neubau während des Bauablaufs an den Altbau anzubinden. Zur schnellstmöglichen Entspannung der Mitarbeiter und Patienten gefährdenden Situation („Dichtestress“) sowie zur Vermeidung/Verkürzung von versorgungs-/sicherheitsbelastenden Konstellationen ist es erforderlich, die Abwicklung der Baudurchführung auf die Erfordernisse des besonderen Gebäudes und dessen sicherheitsrelevanten Umfeldes auszurichten. Der Beginn der Baumaßnahmen ist für Mitte Juni 2023 und die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus zum Maßregelvollzug ist für Ende Oktober 2024 vorgesehen. Der Neubau umfasst rund:
> 1.260 m² Nutzfläche (NUF), 2.315 m² Bruttogrundfläche (BGF), 8.810 m³ Bruttorauminhalt (BRI), 1.865 m² Freiflächen.
Die nun anstehenden Planungs- und Bauleistungen beinhalten :
> Erbringung aller für die Herbeiführung des Werkerfolges noch erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (inkl. besonderer Leistungen) und noch erforderlicher Gutachter-/Sachverständigenleistungen: auf Basis der im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Bauleistungen, vorgelegter techn. Zeichnungen und weitergehender Unterlagen der bereits erbrachten Planungsleistungen (Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung) sowie der vom AG eingeholten Baugenehmigung für die Errichtung des Erweiterungsneubaus in Massivbauweise (Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk),
> Erstellung aller Bestands- und Revisionspläne,
> Erstellung etwaiger Tekturen zur Genehmigungsplanung, so denn durch den AN diesbezüglich in der bereits erstellten und dem AN be-reitgestellten Planung Änderungen vorgenommen werden,
> Erbringung sämtlicher Lieferungen, Bauleistungen und sonstiger Leistungen, die erforderlich sind, um die Baumaßnahme vollständig und mängelfrei innerhalb der vereinbarten Termine herzustellen – insb. hervorzuheben sind:
>> Baukonstruktive u.gebäudetechn. Herstellung des Gebäudes nach den gestalterischen Vorgaben der vorgelegten Planung, inkl. Herstellung des Verbindungsgangs und des Bestandsanschlusses sowie der umliegenden/angrenzenden Freianlagen,
>> Vermessungs- und Absteckarbeiten nach Erfordernis,
>> Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten/-bewegung inkl. Entsorgung, Aushub und Verfüllung der Baugrube sowie Feinplanum,
>> provisorische Abdichtungs- und Schutzarbeiten,
>> Leitungsführungen im Außengelände vom Neubau bis zu den bauseitigen Versorgungsschnittstellen des ZfP.
> Erbringung von Koordinationsleistungen für weitere, nicht im GU-Leistungsumfang enthaltende Bauleistungen, die sich zeitlich in den GU-seitigen Bauablauf innerhalb der vereinbarten Termine einfügen (müssen) – dies betrifft die Schließanlage, die Video-Zugangskontrolle und eine Schrankanlage für DECT-Telefone.
Ferner werden Planungsleistungen erwartet, die der Optimierung der Bauabläufe und Baustelleneinrichtung, der schnellstmöglichen Inbetriebnahme sowie der Sicherung des Risiko-/Störungsmanagements dienen und die Ausführungsarten technisch optimieren. Weitere Projektinformationen können den mit Bekanntmachung bereitgestellten Vergabeunterlagen entnommen werden.
Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Auftragsbekanntmachung benannten Anforderungen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt nach den folgenden objektiven Kriterien:
(1) Typ der Referenz – bewertet wird der Referenztyp:
(a) Forensische Klinik/JVA: 4 Punkte; (b) Klinik oder Pflegeheim: 3 Punkte; (c) Sonstiges Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen: 2 Punkte, (d) Sonstige vergleichbare Gebäude: 1 Punkt.
(2) Vorliegen einer Referenz bei einer Erweiterung im laufenden Betrieb: 2 Punkte.
(3) Referenzvolumen – bewertet wird das Referenzvolumen:
(a) Bauvolumen (KG300+KG400 nach DIN 276) der Referenz größer netto 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte; (b) Bauvolumen (KG300+KG400 nach DIN 276)
der Referenz zwischen netto 8,0 Mio. EUR und 10,0 Mio. EUR: 2 Punkte; (c) Bauvolumen (KG300+KG400 nach DIN 276) der Referenz unter netto 8,0 Mio. EUR: 1 Punkt.
Es können maximal 9 Punkte erreicht werden. Gewertet wird jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaft überschritten wird, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, dessen Referenz beim Kriterium zum Referenztyp die beste Punktzahl erreicht hat. Liegt auch dann noch Gleichstand vor, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der eine Referenz bei einer Erweiterung im laufenden Betrieb nachweist. Sollte auch dann noch Gleichstand vorliegen, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft besser bewertet, dessen Bauvolumen höher ist. Besteht dann immer noch Punktegleichstand erfolgt die maximierte Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaft per Los.
Die unter Ziffer II.2.7) benannte Laufzeit des Vertrages ist zunächst vorläufig und abhängig vom Verhandlungsergebnis. Die entgültige Vertragslaufzeit wird im Rahmen der Angebots-/Verhandlungsphase (Verfahrensstufe 2) festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des mit Bekanntmachung bereitgestellten Formularsatzes) einreichen bzw. angeben:
(1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
(2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4, Abs. 6 VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland.
(1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
(a) mit einer Deckungssumme von mind. 10,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
(b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter (a)-(b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter (a)-(b) angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
(2) Angabe, ob das Unternehmen als KMU einzustufen ist.
(3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, inkl. Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das bewerbende Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(5) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (GU-Leistungen einer forensischen Klinik/JVA, Kliniken oder Pflegeheime, sonstige Gebäude mit erhöhten Sicherheitsanforderungen oder sonstige vergleichbare Gebäude).
(6) Eigenerklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
(1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
(2) Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) angewendet wird.
(3) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel mind. 15,0 Mio. EUR netto. Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe des Gesamtumsatzes aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal – inkl. Organigramm der Unternehmens-/Personalstruktur.
(2) Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags.
(3) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hierzu sind Angaben über die weitgehend abgeschlossene Ausführung drei vergleichbarer Leistungen (GU-Leistungen) in den vergangenen 5 Jahren einzureichen (Referenzen). Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
> Projektbezeichnung, Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner/Mailadresse/Telefonnummer, kurze Beschreibung des Projekts, Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen, Angaben zum Bauvolumen (KG300+KG400 nach DIN 276, netto) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, netto), Angaben zu den Kenndaten Nutzfläche (NUF) und Bruttogeschossfläche (BGF), Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende) und zum Zeitpunkt der Abnahme, Angabe, ob es sich um eine Bauleistung (Erweiterung) im laufenden Betrieb handelt.
Die Referenz ist in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn die weitgehende Fertigstellung bis zum 01.11.2017 erfolgt ist. Vergleichbar sind Referenzen, bei denen es sich um den schlüsselfertigen Neubau einer forensischen Klinik/JVA, von Kliniken oder Pflegeheimen, von sonstigen Gebäuden mit erhöhten Sicherheitsanforderungen oder sonstigen vergleichbaren Gebäuden handelt. Zudem gelten diese Referenzen als vergleichbar, wenn sie eine Größe von mind. 1.600 m²BGF und Baukosten (KG 300 und KG 400 nach DIN 276) von mind. netto 6,0 Mio. EUR umfasst haben.
(4) Angaben über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwa-chungssysteme, die dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Ver-fügung stehen.
(5) Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Ausführung anwenden kann.
(1) Vorlage von mindestens drei Referenzen mit den zuvor beschriebenen Anforderungen – hinsichtlich:
> Vergleichbarkeit der Nutzungsart, weitgehender Fertigstellung bis zum 01.11.2017, mind. 1.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) und mind. netto 6,0 Mio. EUR Baukosten (KG300+KG400 nach DIN 276).
Bedingungen gemäß mit dieser Bekanntmachung bereitgestelltem Verfahrensleitfaden (Link sh. Ziffer I.3) Kommunikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit einem offenem Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der besonders geeigneten Bewerber (Stufe 1) sowie einer darauffolgenden Angebots- und Verhandlungsphase mit den nach Stufe 1 ausgewählten Bietern (Stufe 2). In beiden Verfahrensstufen wird durch die Auftraggeberin für die kosten- sowie barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, für die Bieterkommunikation im gesamten Verfahrensprozess, für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die nachträglichen Informationen zur Ausschreibung die eVergabeplattform „aumass“ genutzt. Die Bewerber/Bieter haben hiermit jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, über den in dieser Bekanntmachung benannten Link „https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1b8b13-eu“ oder direkt bei aumass unter der AV-Nummer „av1b8b13-eu“ Zugang zur Kommunikationsebene sowie zu den Vergabeunterlagen zu erlangen. Für die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind die jeweiligen Regelungen unter Ziffer 4 und 5 des veröffentlichten Verfahrensleitfadens zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx