Bietigheim-Bissingen: Vergabeverfahren Kita und Wohnungen Schillerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: Kita/Wohnungen Schillerstraße
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim-bissingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bietigheim-Bissingen: Vergabeverfahren Kita und Wohnungen Schillerstraße
Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit vier darüber liegenden Wohnungen samt Außenanlagen.
74321 Bietigheim-Bissingen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit vier darüber liegenden Wohnungen in der Schillerstraße mit einer BGF des Gesamtgebäudes von ca. 2.305 qm (Nutzungsfläche der Kita ca. 965 qm, Wohnfläche ca. 255 qm), sowie der Herstellung der Außenanlagen wie Außenspielbereich, LBO-Spielplatz und zugehöriger Fahrrad-Stellplätze. Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines Generalübernehmers für die Erbringung sämtlicher Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der Kita Schillerstraße. Die zu beplanende Gesamtfläche der Außenanlagen beträgt ca. 1.320 qm.
Das Untergeschoss, der Treppen- und Aufzugskern sowie die Geschossdecken sollen in Stahlbeton ausgeführt werden, während Innen- und Außenwände sowie das Staffelgeschoss in Holzbauweise geplant werden sollen. Die Außenwände der Kitageschosse und des Staffelgeschosses sollen mit einer hinterlüfteten Holzfassade bekleidet werden.
Die Fertigstellung der Kita Schillerstraße muss im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Eine Entwurfsplanung mit Leistungsbeschreibung hat die Stadt Bietigheim-Bissingen bereits erstellen lassen. Diese wird den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt und ist im vorliegenden Vergabeverfahren als Orientierungsplanung zugrunde zu legen.
Hinsichtlich näherer Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens wird auf die Teilnahmebedingungen verwiesen.
Bewertung der vom Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Referenz
(1) über die schlüsselfertige Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet werden:
- Die Aktualität des Referenzgebäudes (Fertigstellung zwischen 1.1.2016 und 31.12.2018: 2 Fixpunkte; Fertigstellung zwischen 1.1.2019 und 31.12.2020: 4 Fixpunkte; Fertigstellung nach 1.1.2021: 6 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1
- Die Brutto-Gesamtbaukosten des Referenzgebäudes (EUR 4 bis < 7 Mio.: 5 Fixpunkte; EUR 7 bis 10 Mio.: 7 Fixpunkte; > EUR 10 Mio.: 9 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1
(2) über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein gemischt genutztes Gebäude mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen, mind. in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet werden:
- Die Passgenauigkeit der Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein gemischt genutztes Gebäude mit Blick auf die funktionalen, gestalterischen und räumlichen Qualitäten im Hinblick auf das hier zu realisierende Vorhaben (0-5 Punkte), Gewichtungsfaktor: 2
- Brutto-Baukosten KG 300+400 (EUR 2 bis < 4 Mio.: 3 Fixpunkte; EUR 4 bis 6 Mio.: 4 Fixpunkte; > EUR 6 Mio.: 5 Fixpunkte), Gewichtungsfaktor: 1.
(3) über Planungsleistungen zur Fassadengestaltung einer Kindertagesstätte/eines Kindergartens im Material Holz. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
Bewertet wird der Gesamteindruck der Planungsleistungen zur Fassadengestaltung im Material Holz unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Form, Materialität und Farbe sowie der Einbindung in die Umgebung (0-5 Punkte), Gewichtungsfaktor: 2.
Soweit nicht feste Punkte vergeben, sondern Wertungskriterien aufgestellt werden, wird die Bewertung anhand des folgenden Maßstabs vorgenommen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt ("sehr gut");
4 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen auf ("gut)";
3 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen auf ("befriedigend");
2 Punkte: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen auf oder enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen ("ausreichend");
1 Punkt: Die Angaben des Bewerbers weisen zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen auf ("mangelhaft");
0 Punkte: Die Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal sind in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend ("ungenügend").
Ist zum jeweiligen Kriterium ein Gewichtungsfaktor angegeben, so wird die zu diesem Kriterium erreichte Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Am Ende wird die Summe aller erreichten Punkte gebildet.
Die fünf Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die insgesamt mindestens 20 Punkte (d.h. 50% der erreichbaren Punkte) erreicht haben. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter (fünf) überschritten wird, entscheidet das Los; eine Erhöhung der Höchstzahl aufzufordernder Bewerber findet in diesem Fall also nicht statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB/§ 6e VOB/A-EU.
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden.
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Mindestens erforderlich ist jeweils ein Mindestjahresumsatz von 18 Mio. EUR pro Geschäftsjahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich ist.
- Referenznachweise wie in den Auftragsunterlagen beschrieben.
- Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
- Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für ein gemischt genutztes Gebäude mit Kindertagesstätte/Kindergarten und Wohnungen, mind. in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
- Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen zur Fassadengestaltung einer Kindertagesstätte/eines Kindergartens im Material Holz. Berücksichtigt werden Referenzobjekte, deren Hochbauleistungen zwischen 1.1.2016 und 31.12.2022 fertig gestellt wurden bzw. werden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
- Einhaltung der Förderbestimmungen nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022) vom 1. Juni 2022 (Az.: MLW25-27-2/6-) bzw. der im Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDJ66A9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).