Investorensuche Gymnasium Nippes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5061-260-31
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorensuche Gymnasium Nippes
Vermietung eines durch eine(n) Investor*in geplanten und gebauten Gymnasiums im Stadtbezirk Köln-Nippes auf durch den/die Investor*in zur Verfügung gestellten Grundstück(en)
50679 Köln Nordrhein Westfalen
In Köln, Stadtbezirk Nippes, besteht Bedarf für ein 3/5-zügiges Gymnasium (Sekundarstufe 1 3-zügig, Sekundarstufe 2 5-zügig) einschließlich einer Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten.
Da die Stadt im Stadtbezirk Köln-Nippes derzeit nicht über geeignete Flächen verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechenden Flächen, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung eines entsprechenden Gymnasiums beauftragt werden soll. Das Gymnasium wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Bei den gesuchten Flächen muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke / nahegelegene Grundstücke genutzt werden und Teile der Schule, wie beispielsweise die Sporthalle, dort errichtet werden. Die Anforderungen im Fall der Realisierung auf mehreren Grundstücken werden unter II.2.4. "Beschreibung der Beschaffung" beschrieben.
Die Flächen müssen sich im Radius laut beigefügten Plan befinden (siehe "Anlage_Suchradius.pdf").
Interessierte Bewerber*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche/n verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen ein Gymnasium zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen.pdf") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie.pdf") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (maximal 5 Minuten Fußweg, Entfernung circa 500 Meter) und untereinander gut erreichbar sein.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Flächenbedarf ist dem beigefügten beispielhaften Musterraumprogramm für ein Gymnasium mit 3/5 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe "2022-07-13 Raumliste GYM 3I5.pdf"). Insgesamt soll pro Schüler*in eine Fläche von mindestens 15 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schüler*innen ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit (siehe oben, 3/5-zügig). Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen.
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Im Fall der Realisierung von zusätzlichen Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit dem beigefügten beispielhaften Musterraumprogramm eines 3/5-zügigen Gymnasiums soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Musterraumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von insgesamt 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
• Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung.
• Eintragung in der Handwerksrolle/bei der IHK.
• Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
o gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
o gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.
• Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
• Es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von dem/der Bewerber*in folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten der/des Vermieter*in(s) umfassenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
b) Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts. Hier soll dargestellt werden, wie der/die Investor*in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme plant. Zudem ist eine Bonitätsbescheinigung vorzulegen. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
c) Angaben zum Grundstück/zu den Grundstücken (Bewerber-/Bietergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet), siehe näher unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zu a):
Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Alternativ ist eine Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Zu c):
c.1 Nachweis über das Eigentum eines oder mehrerer Grundstücke im Stadtbezirk Köln-Nippes im Bereich der markierten Fläche im beigefügtem Plan (siehe "Anlage_Suchradius.pdf"). Sollte der/die Bewerber*in nicht selbst Eigentümer*in der/des Grundstücke(s) sein, muss er/sie Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie er/sie bis zur Abgabe des finalen Angebots nachweist, dass ihm/ihr das/die Grundstück(e) verbindlich zur Verfügung steht/en (beispielweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). Ein entsprechender Grundbuchauszug ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c.2 Angaben zur Größe des/der Baugrundstücke(s).
c.3 Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des/der Grundstücke(s) an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
c.4 Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll. Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes Baurecht, wenn vorhanden. (Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Schaffung des Baurechts eine Kontaktaufnahme zu den entsprechenden städtischen Ämtern zum Beispiel Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt und Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege frühzeitig erfolgen soll.)
c.5 Angabe, ob das Grundstück für die Bebauung mit einem Schulgebäude mit Schulhofflächen für die vorgesehene Schulgröße geeignet ist. Nachweis in Form einer Massenstudie, die auch den Richtwert von 5 Quadratmetern Schulhoffläche pro Schüler*in berücksichtigt.
c.6 Darstellung der Zugänglichkeit für Schüler*innen auf die Schulgelände und in das Schulgebäude hinsichtlich der möglichst verkehrssicheren Zugangsmöglichkeit.
c.7 Darstellung der Fahrwege der Ver- und Entsorgung des Gebäudes (insbesondere Anlieferung Mensa und Abfallbeseitigung).
c.8 Nachweis über Anfahrts- und Haltemöglichkeiten (insbesondere für Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen).
Bewerbergemeinschaften werden bei der Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Ganzes betrachtet.
a) Angaben zur personellen Ausstattung
b) Referenz(en) zu Planungsleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
c) Referenz(en) zu Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge)
d) Referenz(en) zu langfristigen Vermietungsleistungen
Für die Referenzen gilt Folgendes: Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung der/des Auftraggeber(s)*in auf dem Formblatt durch Unterschrift oder als separates Referenzschreiben ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer der/des jeweiligen Auftraggeber(s)*in des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben, alternativ eine Projekt-E-Mail-Adresse der/des Auftraggeber*in des Referenzprojekts. Die Referenzformblätter sind bei Bedarf entsprechend zu kopieren.
Zu a):
a.1) Mindestens zwei Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge).
a.2) Nachweis des/der planenden Architekt*in und/ oder Ingenieur*in, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" und/ oder "Ingenieur*in" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Zu b):
Mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen der/des Bewerber*in(s) für ein geplantes Bauprojektvolumen von mindestens 10.000.000,00 Euro netto.
b.1) Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Kostengruppen 300 Bauwerk (Baukonstruktionen) sowie 400 Bauwerk (technische Anlagen) gemäß DIN 276:2018-12 abdecken.
b.2) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 5.000 Quadratmetern aufweisen.
b.3) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu c):
Mindestens eine Referenz über erbrachte Bauleistungen der/des Bewerber*in(s) für Hochbauten:
c.1) Die Referenz muss eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2021 von mindestens 5.000 Quadratmetern aufweisen.
c.2) Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte und abgenommene) Referenzen gewertet.
Zu d):
Mindestens eine Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mindestens 10 Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 Quadratmetern.
d.1) Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 01.04.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens 10 Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten.
d.2) Es ist nicht erforderlich, dass die 10-jährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages schon abgelaufen ist. Es ist jedoch erforderlich, dass die Vermieterleistung bereits seit zwei Jahren erbracht wird.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich bei dem hier durchgeführten Vergabeverfahren um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (vgl. § 3b EU Abs. 3 VOB/A). In einem ersten Schritt ist bis zu der unter Ziff. IV.2.2 genannten Frist ein Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform der Stadt Köln einzureichen. Nähere Informationen sind unter dem Link (vgl. Ziff. I.3) abrufbar.
2. Ein/e Bewerber*in kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
3. Jede/r nicht bezuschlagte Bieter*in, die/der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für ihre/seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal 100.000 Euro brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html