Dreifachsporthalle Selm - Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 41-2022-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Fliesenarbeiten
Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für die Dreifachsporthalle in 59379 Selm:
Bodenfliesen: ca. 1024 m2
Sockelplatten: ca. 790 m
Wandfliesen: ca. 472 m2
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
59379 Selm
Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für die Dreifachsporthalle in 59379 Selm:
Bodenfliesen: ca. 1024 m2
Sockelplatten: ca. 790 m
Wandfliesen: ca. 472 m2
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Fliesenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://stein-fliesen.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDE8Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.luenen.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.