Universitätsklinikum Münster - 2750_17_763/736 Neubau Medizinisches ForschungsCentrum(MedForCe), Neubau Body&Brain Institut Münster (BBIM) - G81 Funkanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 763/736-G81

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251830
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medizinisches Forschungs-und Gesundheitswesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Universitätsklinikum Münster - 2750_17_763/736 Neubau Medizinisches ForschungsCentrum(MedForCe), Neubau Body&Brain Institut Münster (BBIM) - G81 Funkanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 763/736-G81
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Funkanlagen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45312300 Installation von Antennen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Ausschreibung beinhaltet die beiden nachfolgend beschriebenen Objekte MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum) und das BBIM (Body & Brain Institute Münster).

MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum)

Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Medizinischen Modernisierungsprogramms ("MedMoP") werden auf dem Gelände des UKM voraussichtlich elf Bauprojekte zur Sanierung und Neubau von Gebäuden realisiert, um eine moderne Versorgung der Patienten zu gewährleisten und eine Forschung zu ermöglichen, die im globalen Wettbewerb bestehen kann. Dabei ist das umfangreichste Projekt des MedMoP der Neubau des Medizinischen Forschungs Centrums ("MedForCe"), mit dem im nördlichen Bereich des Albert-Schweitzer-Campus die bisher räumlich verteilten Institute für Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an einem Standort zusammengeführt und weitere Forschungsverfügungsflächen realisiert werden sollen, um eine effiziente und leistungsstarke bauliche Infrastruktur zu schaffen. Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster. Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße / Coesfelder Kreuz / Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche von voraussichtlich 13.500 m2 bis 14.900 m2 errichtet werden.

BBIM (Body and Brain Institute Münster)

Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges, aber vielfach mit dem MedForCe vernetztes Gebäude. Sowohl die innere Struktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG. Neben Standardbüro- und Laborflächen ist im BBIM eine GMP-Facility vorgesehen, sowie eine durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen. Die Nutzflächen soll ca. 3.850 m2 betragen.

- Los 1MedForCe

o Verlegung von ca. 1,8 Km Schlitzkabel

o Verlegung von ca. 4,8 Km Koaxialkabel

o Verlegung von ca. 2,0 Km Datenkabel

- Los 2 BBIM

o Verlegung von ca. 0,8 Km Schlitzkabel

o Verlegung von ca. 1,5 Km Koaxialkabel

o Verlegung von ca. 0,7 Km Datenkabel

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 143-407987
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYWGPAUKZL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2022

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