Küchentechnik: Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 398 2022 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Küchentechnik: Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - Küchentechnik
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich (BGF ca. 5.200 m2). Das Gebäude folgt der vorhandenen Topografie auf dem Grundstück und erhält Fassadengänge (Fluchtbalkone ca. 850 m2).Folgende Leistungen sind enthalten: - Baustelleneinrichtung für die im LV beschriebenen Leistungen,- Küchen-Einrichtung für eine Warmausgabeküche der Grundschule,- ca. 4,0 m Speisenausgabe,- ca. 4,7 m gewerbliche Haubengeschirrspülanlage,- 3 Stück Kühlschränke, 1 Stück Backofen, 1 Stück Warmhalteplatte,- ca. 8 m Küchenmöbel mit CNS Korpus,- div. mobile Einrichtungsgegenstände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Olsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.