Schulentwicklung Bizet in Süßen - Erd-, Rohbau-, Entwässerungs- und Gerüstbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süßen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulentwicklung Bizet in Süßen - Erd-, Rohbau-, Entwässerungs- und Gerüstbauarbeiten
Auf dem bisherigen Schulgelände der Bizetschule wird ein neues mehrteiliges Schulgebäude errichtet, das aus drei zusammenhängenden Gebäudeteilen besteht:
Bauteil I (BT I): 3 Geschosse + UG,
Bauteil II (BT II): 3 Geschosse,
Bauteil III (BT III): 2 Geschosse.
Nach Fertigstellung der Gebäude und der Hauptzugänge zum Neubau erfolgt der bauseitige Abbruch der nördlichen Bizet-Schule Bestand. Anschließend bauseitige Ergänzung und Herrichten der restlichen Außenanlagen.
.
Voraussichtlichte Gesamtbaukosten (KG200-700): ca. 24 Mio. € brutto,
Voraussichtliche Gesamtbauzeit: Oktober 2022- Dezember 2024,
BGF: 6.592,00 qm,
BRI: 25.911,74 cbm.
73079 Süßen
Erd-, Rohbau-, Entwässerungs- und Gerüstbauarbeiten:
Erdarbeiten: ca. 3.300 cbm,
Kanalarbeiten: ca. 529 m,
Gerüstarbeiten: ca. 4.300 qm,
Wände: ca. 3.800 qm,
Decken: ca. 6.200 qm,
Bodenplatte: ca. 2.400 qm,
Sondergründung: Bohrpfähle ca. 210 cbm, Pfahlkopfbalken ca. 95 cbm.
.
Bauablauf:
Zur Erläuterung der Arbeitsschritte liegt dem LV eine graphische Darstellung als Bildabfolge bei.
Rings um das Baugelände wird bauseitig ein Bauzaun zur Abgrenzung des Baufeldes aufgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Bauzeit der Schulbetrieb in den an das Baufeld angrenzenden Bereichen weiterläuft.
Störungen des Schulbetriebes sind daher auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Der bestehende Musikpavillon und angrenzende Bauteile an den Altbau werden bauseitig abgebrochen. Der Bestandsversorgungstunnel zur alten Bizetschule bleibt erhalten, wird aber von seitlichen Erddruck entlastet. Das Abbruchmaterial wird bauseitig geschreddert und als Recyclingmaterial zur Teilanfüllung verwendet.
Aufstellung des Kranes.
Im Bereich UG wird angrenzend an den Altbau durch den Rohbauer ein neues Technikgeschoss erstellt. Nach dessen Aussteifung mit der neuen Deckenplatte über UG kann angrenzend an den Tunnel die Anfüllung der Arbeitsräume und die setzungsstabile Auffüllung auf vorgegebenes Höhenniveau (Fahrebene) durch den Rohbauer erfolgen.
Bei Bauabschnitt BA I und BA II werden dann mit Beton ausgegossene Bohrpfähle errichtet.
Im nächsten Schritt werden die L-Betonwände „Teil 1“ der Geländeeinfassung erstellt, um das Auffüllniveau für die Plattengründungen bei BT II und BT III zu stabilisieren.
Ein kleiner Abschnitt neben der geplanten Trafostation bleibt vorerst ohne die L-Wände um auf der späteren Parkierungsfläche das Parken längerer Lieferfahrzeugen zu ermöglichen.
Diese L-Wände „Teil 2“ werden in einem 2. Abschnitt separat erstellt.
Herstellung Unterbau Entwässerung, Blitzschutz, Drainung, kapillarbrechende Schicht, Bodenplatten (Hinweis: Bauteil BT II und BT III als Plattengründung).
Errichtung der Hochbauten Gebäude BT I, BT II und BT III.
Nach Fertigstellung der Gebäude und der Hauptzugänge zum Neubau erfolgt der bauseitige Abbruch der nördlichen Bizet-Schule Bestand.
Anschließend bauseitige Ergänzung und Herrichten der restlichen Außenanlagen.
Bietergespräche sind für KW 35 vorgesehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulentwicklung Bizet in Süßen - Erd-, Rohbau-, Entwässerungs- und Gerüstbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münsingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergespräche sind für KW 35 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.