Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 129-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Heizungstechnik
Die Wallfahrtsstadt Werl plant den Neubau einer Zweifachsporthalle mit Tribüne für 199 Besucher.
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Das Obergeschoss in nordöstlicher Richtung ist lediglich für
die Technik des Gebäudes vorgesehen. Im südlichen Teil des Gebäudes ist ein Erschließungsweg mit Lehrerbereichen sowie sanitären Anlagen vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden
Nordseite des Gebäudes werden die, für Sporthallen üblichen Umkleidebereiche sowie sanitäre Anlagen eingerichtet. Außerdem ordnen sich ein Foyer und ein Teilbereich zur Unterbringung einer Küche an. Der Hallenraum kann durch eine mobile Trennwand geteilt werden. Die Sporthalle wird in der Haupttragkonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau. Teilbereiche des Hallenraumes sowie auch dessen Dachtragwerk werden als Stahlkonstruktion mit aufliegendem Trapezblech ausgeführt. Die niedrigeren Anbauten erhalten ein massives Stahlbetondach, das Foyer zudem ein Oberlicht. Das Dach wird mit einer PV-Anlage bestückt. Die Außenwände werden im unteren Bereich mit einer Klinkerfassade verkleidet. Der obere Teil erhält eine Profilbauglas-Fassade, welche mit Glaswolle gefüllt wird. Das Gebäude bekommt zudem eine großzügige Verglasung, in Form von Fenstern und einer Pfosten-Riegel-Konstruktion, beides aus Aluminium ausgeführt. Das Objekt besteht aus einer massiven Mauerwerkskonstruktion. Die vorhandene Dachkonstruktion wird zurückgebaut; der neue obere Abschluss wird eine bituminöse Abdichtung erhalten. Die Außenwände werden mit einer Klinkerfassade verkleidet. Die Fenster-Konstruktion erfolgt ebenfalls in Aluminium. Das Gebäude wir als Schul- und Vereinssporthalle mit Tribüne für ca. 199 Besuchern genutzt.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme aus der Städtebauförderung.
Sportpark der Wallfahrtsstadt Werl, Höppe, 59457 Werl
Heizung KG 420-429
Wärmeerzeugung
Herstellen einer Heizungszentrale mit zwei Wärmeerzeugern und mehreren Regelgruppen
- 1x Gasbrennwertkessel inkl. Abgasanlage (Flachdach), Druckhaltung und Anbindung an Sekundärkreis
- 1x Luftwasserwärmepumpe inkl. Anbindung an Sekundärkreis
- 1x 1000l Pufferspeicher inkl. Einbindung in die Heizkreise
- 1x 500l Pufferspeicher inkl. Einbindung in die Heizkreise
- 1x Frischwasserstations-Kaskade bestehend aus zwei Einzelstationen
- 4x Regelgruppe Heizkreise DN 25-32
Wärmeverteilnetze
Herstellen der Wärmeverteilnetze für vier Heizkreise
- 820m Heizungsleitungen C-Stahl inkl. Formteile, Einbauten und Dämmung
Raumheizflächen
- 8x Deckenstrahlplatte Länge 24 m, Breite 1,5 m
- 2.000m Fußbodenheizungsrohr inkl. Zubehör
- 5x Fußbodenheizkreisverteiler für 6 Heizkreise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geseke
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59590
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB91JT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.