2022-0538 Lieferung von CO2-Messgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0538
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0538 Lieferung von CO2-Messgeräten
Lieferung von 8.074 Messgeräten zur Erfassung des CO2-Gehaltes in der Raumluft von Betreuungsräumen in Kindertagesstätten und Großtagespflegen sowie Klassenräumen in Schulen inkl. Versand
Duisburg verschiedene Lieferadressen in Duisburg
Lieferung von 8.074 Messgeräten zur Erfassung des CO2-Gehaltes in der Raumluft von Betreuungsräumen in Kindertagesstätten und Großtagespflegen sowie Klassenräumen in Schulen inkl. Versand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Unterzeichnung Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
Mit der Unterzeichnung Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bit-te das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an.
Abschnitt IV: Verfahren
Mit Bescheid vom 05.09.2022 wurden der Stadt Duisburg insgesamt 1.450.895,00 EUR Fördermittel zur Beschaffung von CO2-Messgeräten bewilligt. Die Beschaffung ist grundsätzlich in Form einer
Ausschreibung durchzuführen.
Aufgrund der aktuellen energiepolitischen Lage ergibt sich eine besondere Dringlichkeit der CO2-
Messgeräte.
Die Vergabe soll daher in mit einer verkürzten Angebotsfrist durchgeführt werden.
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWGU5ZENM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.