Patientenportal (Telemedizinportal)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 155-440403)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medizin.uni-tuebingen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Patientenportal (Telemedizinportal)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.

Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-440403

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.6
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu den Losen
Anstatt:

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die Lose 1 bis 5 an einen einzigen Bieter zu vergeben, wenn

diese Gesamtvergabe wirtschaftlicher ist als eine Vergabe nach Einzellosen.

muss es heißen:

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die Lose 1, 3 und 5 an einen einzigen Bieter zu vergeben,

wenn diese Gesamtvergabe wirtschaftlicher ist als eine Vergabe nach Einzellosen.

Abschnitt Nummer: II.2.9
Los-Nr.: 1-3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:

Geplante Anzahl der Bewerber: 3

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ziel des Teilnahmewettbewerbs

ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens

drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter

Abschnitt III und IV des Teilnahmeformularsaufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative

Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien

werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und

kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen

gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen

Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von

drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die

gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden

Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des

Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit

auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz

2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V

Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz

drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte

Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2

des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei

entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.

muss es heißen:

Geplante Anzahl der Bewerber: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ziel des Teilnahmewettbewerbs

ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens

fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter

Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative

Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien

werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und

kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen

gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen

Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Hierbei werden zunächst nur die in Abschnitt V Ziffer 1 sowie den

Referenzen 1 bis 3 gem. Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielten Punkte herangezogen. Nur falls

nach dieser Auswertung Punktegleichstand auf Platz fünf herrscht, werden bei den punktgleichen Bietern die in

den weiteren Referenzen 4 und 5 in Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielten Punkte berücksichtigt.

Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 bei der Referenz

1 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer

Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei

der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß

Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit

auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4

erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer

2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf

entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.

Abschnitt Nummer: II.2.9
Los-Nr.: 4/5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:

Geplante Anzahl der Bewerber: 3

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die

Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars

aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind

als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars

aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten

Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung

für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen

Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von

drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die

gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden

Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des

Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit

auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2

(Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß

Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars

bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß

Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit

auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber

muss es heißen:

Geplante Anzahl der Bewerber: 5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist

es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf

geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt

III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert.

Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V

genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten

Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den

übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Hierbei werden zunächst nur die in Abschnitt V Ziffer 1

des Teilnahmeformulars sowie den Referenzen 1 bis 3 (Mindestreferenzen) gem. Abschnitt V Ziffer 2 des

Teilnahmeformulars erzielten Punkte herangezogen. Nur falls nach dieser Auswertung Punktegleichstand

auf Platz fünf herrscht, werden bei den punktgleichen Bietern die in den weiteren Referenzen 4 und 5 in

Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars erzielten Punkte berücksichtigt. Bei weiterer Punktgleichheit auf

Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz

1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer

Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei

der Referenz 2 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet

dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 (Mindestreferenz) erzielte

Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2

des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf

entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl.

Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden

Bewerber.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Eigenerklärung über den Betrieb eines Rechenzentrums nach DIN EN ISO 27001.

Los 1:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Patientenportale, untergliedert

nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d)

Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g)

Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.

Los 2:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Terminmanagementlösungen,

untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f)

Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .

Los 3:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Kurznachrichtendienste, untergliedert

nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d)

Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g)

Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung. .

Los 4:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Indoornavigationslösungen, untergliedert

nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c) Leistungen, d)

Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f) Jährliche Fallzahl, g)

Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.

Los 5:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Entlassmanagement-Plattformen,

untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, c)

Leistungen, d) Leistungserbringer, e) Bettenanzahl des Klinikums im Zeitpunkt der Leistungserbringung, f)

Jährliche Fallzahl, g) Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und h) Förderung.

muss es heißen:

Die Eigenerklärung über den Betrieb eines Rechenzentrums nach DIN EN ISO 27001 entfällt.

Los 1:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Patientenportale, untergliedert nach

a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungen, d) Leistungserbringer und e) Jährliche

Fallzahl.

Los 2:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Terminmanagementlösungen,

untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungen, d) Leistungserbringer

und e) Jährliche Fallzahl.

Los 3:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Kurznachrichtendienste, untergliedert

nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungen, d) Leistungserbringer und e)

Jährliche Fallzahl.

Los 4:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Indoornavigationslösungen, untergliedert

nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungen, d) Leistungserbringer und e)

Jährliche Fallzahl.

Los 5:

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher implementierte Entlassmanagement-Plattformen,

untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungen, d) Leistungserbringer

und e) Jährliche Fallzahl

Abschnitt Nummer: III.1.2
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Keine Vorgaben

muss es heißen:

Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die

letzten drei Geschäftsjahre.

Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer

ausreichenden Deckungssumme besteht oder bestehen wird.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Los 1:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name

des Auftraggebers, der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens

zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt

der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Los 2:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des

Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens

drei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt

der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Los 3:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des

Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022, mindestens

zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im Zeitpunkt

der Leistungserbringung, die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im Zeitpunkt der Abgabe des

Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Los 4:

Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der

Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022,

mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im

Zeitpunkt der Leistungserbringung (mindestens 800 Betten), die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im

Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der

Ausschluss.

Los 5:

Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der

Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen vom 8.9.2019 bis 8.9.2022,

mindestens zwei Leistungen, der Leistungserbringer, die Bettenanzahl des referenzierten Klinikums im

Zeitpunkt der Leistungserbringung (mindestens 800 Betten), die jährlichen Fallzahlen, die Anzahl der Nutzer im

Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und die Förderung nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der

Ausschluss

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Los 1:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name des

Auftraggebers, der Erbringungszeitraum der Leistungen, mindestens zwei Leistungen [davon mindestens Produktivbetrieb einer Portallösung mit einem mit Los 1 in weiten Teilen überlappenden/vergleichbaren

Funktionsumfang mit mindestens 500 aktiven Nutzern, welches dabei mindestens folgende Nutzertypen

unterscheidet: administrative Klinikmitarbeiter, ärztliche und pflegende Klinikmitarbeiter, Patienten, externer

Versorger, Angehörige(r)], der Leistungserbringer und die jährlichen Fallzahlen nachgewiesen werden

Los 2:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name

des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen, mindestens drei Leistungen (davon

mindestens Produktivbetrieb einer bidirektionalen synchronen Schnittstelle zwischen Terminbuchungslösung

und SAP IS-H / Cerner i.s.h.med oder vergleichbar), der Leistungserbringer und die jährlichen Fallzahlen

nachgewiesen werden.

Los 3:

Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der Name

des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen, mindestens zwei Leistungen

[davon mindestens Produktivbetrieb eines Messengerdienstes zur Kommunikation zwischen Patienten und

Beschäftigten eines Krankenhauses mit der Möglichkeit sowohl mit namentlich bekannten Personen als auch

mit Funktionsbereichen (z.B. Aufnahme) zu sprechen], der Leistungserbringer und die jährlichen Fallzahlen

nachgewiesen werden

Los 4:

Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h.

der Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen, mindestens zwei

Leistungen (davon mindestens Produktivbetrieb einer Indoornavigationslösung in einem Krankenhaus), der

Leistungserbringer und die jährlichen Fallzahlen nachgewiesen werden

Los 5:

Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. der

Name des Auftraggebers (Klinikum), der Erbringungszeitraum der Leistungen, mindestens zwei Leistungen

(davon mindestens Produktivbetrieb der Entlassmanagementplattform), der Leistungserbringer und die

jährlichen Fallzahlen nachgewiesen werden

Abschnitt Nummer: IV.1.4
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Anstatt:

Keine Angabe

muss es heißen:

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu

erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Los-Nr.: 1-5
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 08/09/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Das Verfahren wird in den Stand der Teilnahmeantragsfrist zurückversetzt.

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