Plakataktion gegen Alkohol am Steuer 2022 (Ergänzungsausschreibung)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Plakataktion gegen Alkohol am Steuer 2022 (Ergänzungsausschreibung)
Die Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e. V. ist eine gemeinnützige Organisation die sich um die Erhöhung der Verkehrssicherheit kümmert. Deshalb werden über eine Vielzahl von Kampagnen, Maßnahmen und Aktionen die Verkehrsteilnehmer zu einem verkehrssicheren Verhalten beeinflusst. Damit liegt man im Einklang mit dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgten verkehrspolitischen Zielen, zu denen die Reduzierung der Verkehrsunfälle gehört.
Eine der Hauptunfallursachen mit schweren, schwersten und tödlichen Unfällen ist seit Jahren der Alkohol im Straßenverkehr. Um hier einen Rückgang zu bewirken, muss immer wieder auf die Verkehrsteilnehmer eingewirkt werden, dass sie nicht nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen. Beim einzelnen Kraftfahrer und in der Gesellschaft soll das Bewusstsein für das Fahren ohne Alkohol weiter verstärkt werden.
Eine Möglichkeit auf die Verkehrsteilnehmer einzuwirken, kein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss zu führen, sind Kampagnen mit Großflächenplakaten. Mit dem anliegenden Plakatmotiv, welches mit der Einheit von Zündschlüssel und Mineralwasserflasche eine von jedem Verkehrsteilnehmer leicht wahrzunehmende Botschaft vermittelt, soll eine bundesweite Plakatkampagne durchgeführt werden.
Die Aushangstellen der Großflächenplakate sollen bundesweit erfolgen, schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hamburg, Erfurt, Bremen, Hannover, Kiel, Leipzig, Dresden, Potsdam, Schwerin, Magdeburg und Rostock.
Im Februar sollte ein örtlicher Schwerpunkt auf die Karnevalshochburgen gelegt werden.
Die Landesverkehrswacht NRW beschafft unter Verwendung von Fördermitteln eine Plakatkampagne.
Hinsichtlich der konkreten Leistungspflichten wird auf die Leistungsbeschreibung im Preisblatt verwiesen. Die Ausschreibung erfolgt als unionsweites offenes Verfahren nach den Vorschriften des GWB und der VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR erfolgt ist.
Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A. Vorlage von mindestens 3 Referenzen über seit dem Jahr 2019 erbrachte Leistungen der Plakatierung in einer Größenordnung von bundesweit mindestens 3 000 Großflächenplakaten.
A)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind (soweit anwendbar) bei der Auftragsausführung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Online
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/