450 LVR-Paul-Klee-Schule, Neubau + Bestand, TGA KG 410-480, 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2022-0068
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
450 LVR-Paul-Klee-Schule, Neubau + Bestand, TGA KG 410-480, 2. BA
Neubau Schulkomplex und Sanierung eines Bestandsgebäudes für die LVR-Paul-Klee-Schule, Förderschule mit Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung. Planungsleistungen KG 410-460, KG 470 der Schwimmbadtechnik & KG 480 der Gebäudeautomation gem. HOAI.
Langenfeld
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die in der Trägerschaft des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) befindliche LVR-Paul-Klee-Schule, Förderschule mit Förderschwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung so schwer getroffen, dass das Gebäude abgängig ist und die Schule gemäß den Beschlüssen des Landschaftsausschusses einen Ersatzbau an anderer Stelle erhalten soll. Die ca. 170 Schülerinnen und Schüler der Schule sind derzeit interimsweise auf andere Schulstandorte verteilt. Diesen Notstand gilt es so schnell wie möglich abzustellen. Daher plant der LVR die Errichtung eines ersten Bauabschnittes des Ersatzbaus in einer modularen Bauweise zur zügigen Herstellung der Funktionsfähigkeit der Schule zuerst im Interimsmodus.
Der hier in der Ausschreibung beschriebene 2. Bauabschnitt vervollständigt und ergänzt den Schulstandort mit den Anforderungen für eine Schule mit körperlich-motorischem Förderschwerpunkt.
Hierfür werden folgende Gebäude neu errichtet:
- Gebäude mit einem Schwimmbad und einer Einfeldturnhalle (Gebäude G)
- ein Fachklassengebäude (Gebäude H)
- ein Forum-Gebäude mit Aula und zentralem Eingangsbereich (Gebäude F)
Weiterhin wird ein denkmalgeschützter Altbau (Haus 31) als Verwaltungsgebäude in den Schulkomplex integriert. Dabei wird dieses Gebäude saniert.
Die Gebäude G, H und F sowie das Altbaugebäude werden untereinander mit Magistralen zu einem Gebäudekomplex verbunden. Dieser Gebäudekomplex wird dann ebenfalls mit Magistralen mit dem 1. Bauabschnitt verbunden und bilden dann den gesamten Schulstandort.
Technische Gebäudeausstattung:
Inhalt der Planung sind die Leistungen der Kostengruppen 410 bis 460 sowie der Kostengruppe 470 zur Planung der Schwimmbadtechnik und der Kostengruppe 480 zur Planung der Gebäudeautomation nach dem Leistungsbild der HOAI.
Die Einhaltung der Passivhauskriterien (ohne Schwimmbad) mit entsprechenden RLT-Anlagen und einer bedarfsorientierten Energieversorgung zur Beheizung der Gebäude und zum sommerlichen Wärmeschutz sind wesentliche Planungsinhalte. Eine Zertifizierung nach Passivhausstandard ist dabei nicht vorgesehen.
Weitere Aspekte sind neben der Planung einer flächendeckenden BMA nach DIN 14675, der Stromversorgung inkl. (Sicherheits-) Beleuchtung und Notstromversorgung auch die Planung der Aufzugs- bzw. Förderanlagen sowie der passiven EDV-Infrastruktur inkl. WLAN. Die Energieversorgung soll ohne die Möglichkeiten der technischen Anbindung an die bestehende Infrastruktur auf dem benachbarten Klinikgelände autark geplant und ausgeführt werden.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 1 und 2 im Sinne von § 34 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3 im Sinne von § 34 HOAI.
Dritte Stufe: Leistungsphase 4 - 9 im Sinne von § 34 HOAI.
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt. Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen/Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten / Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage
"Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3" wird
hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit
20% gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt .3) durch
die Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich
Objektplanung Gebäude in den Geschäftsjahren 2019-2021
gemäß §45 (4) VgV nachzuweisen
Der durchschnittliche Umsatz der entsprechenden Leistungen
in den Geschäftsjahren 2019-2021 muss mindestens 278.000
EUR brutto zu betragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gem. § 46
(3) Nr.1 VgV über vom Bewerber /von der Bewerberein seit
dem 04 /2012 bereits bei Referenzobjekten erbrachte
vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen
werden mit 80% gewichtet (siehe Teilnahmeantrag, Pkt. 3.2).
Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone II
(2) im Sinne § 35 HOAI entsprechen. Die erbrachte Leistung
muss mindestens die Leistungsphasen Vorplanung (2),
Entwurfsplanung (3), Genehmigungsplanung (4) und
Ausführungsplanung (5) beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss zudem die Leistungsphasen
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (6+7) sowie
Objektüberwachung (8) beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss einer Größe von mindestens
5.000m² (BGF) entsprechen.
Mindestens bei einer Referenz müssen die anrechenbaren
Kosten (netto) mindestens 5.000.000 EUR betragen.
Mindestens eine Referenz muss ein Gebäude im Bildungswesen sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Neubau eines Schwimmbades sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Neubau einer Schule mit Turnhalle sein.
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des
europäischen Wirtschaftsraume ansässige Ingenieure /
Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architektinnen, die nach dem
geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind,
die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der
Bunddesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage
"Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3" wird
hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung des Bewerbers /der Bewerberin, dass im
Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus den
abzuschließenden Verträgen eine gültige und marktübliche
Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten
Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten
Auftrags beibehalten wird:
2.000.000 EUR für Personenschäden /2.000.000 EUR für
sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss
mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ein
entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers
im Auftragsfall vorzulegen. Auf gesonderte Aufforderung durch
den AG ist durch den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine
"Erklärung /Vereinbarung zu Tariftreue /Mindestlohn" (§4
TVgGNRW) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]