Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/18/005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Reviertarif FBB Tomberg
53359 Rheinbach Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Tomberg.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Buschhoven und Kottenforst
53913 Swisttal - Buschhoven Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Buschhoven und Kottenforst.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 53343 Wachtberg - Villiprott
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Schnorrenberg und Ville-Seen
50321 Brühl - Pingsdorf Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Schnorrenberg und Ville-Seen.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 50374 Erftstadt-Köttingen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Knechtsteden-Königsdorf
41540 Dormagen - Delhoven Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Knechsteden-Königsdorf.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Großgrimberg
51519 Odenthal Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Großgrimberg.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Königsforst und Broichen-Steinhaus
51107 Köln Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Königsforst und Broichen-Steinhaus.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 51503 Rösrath
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Aulgasse
53721 Siegburg Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Aulgasse.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Dattenfeld und Rodder
51570 Windeck-Wilberhofen Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Dattenfeld und Rodder.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 53783 Eitorf-Mühleip
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Eckenhagen-Wiehltalsperre
51580 Reichshof-Windfus Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Eckenhagen-Wiehltalsperre.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Siebengebirge und Hardt und Ittenbach
53639 Königswinter Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Siebengebirge, Hardt und Ittenbach.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 53229 Bonn-Niederholtorf
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Großhau und Gürzenich
52393 Hürtgenwald-Großhau Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Großhau und Gürzenich.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 52355 Düren-Derichsweiler
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Rott
52393 Hürtgenwald Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Rott.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Vicht, Hürtgen, Zweifall
52224 Stollberg-Vicht Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Vicht, Hürtgen und Zweifall.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 52393 Hürtgenwald-Hürtgen, 52224 Stolberg
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Einsiedelei
57462 Olpe Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Reviertarif FBB Lieberhausen, Ebbetal, Beckerhof
51647 Gummersbach Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Lieberhausen, Ebbetal und Beckerhof.
Den Vergabeunterlagen ist Kartenmaterial beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden, 58840 Plettenberg, 58540 Meinerzhagen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Hackung und den Transport von Waldhackschnitzeln zur thermischen Verwertung in Kraftwerken abzuschließen.
Rundholzpolter am Waldweg werden durch einen Großhacker zu Hackschnitzeln definierter Größe und Qualität zerkleinert. Die Hackschnitzel werden auf LKW befördert und in direkter Logistik zum Kraftwerk transportiert. Dort wird das Ladungsgewicht ermittelt und die Hackschnitzel werden an Abladevorrichtungen oder Plätzen abgeladen.
Alle Bieter, die die aufgeführten Mindestkriterien und Anforderungen erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen. Es wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Rangliste je Reviertarif erstellt. Die Platzierung erfolgt gemäß Zuschlagskriterium: 100% Preis. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß Zuschlagskriterium gelangt an Platz 1 der Abrufliste des jeweils durch ihn bebotenen Reviertarifes.
Ein Abruf von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsweise auf Grundlage der mit dieser Ausschreibung abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Es wird zunächst der wirtschaftlichste Auftragnehmer für den jeweiligen Reviertarif zur Leistungserbringung kontaktiert. Lehnt das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot den konkreten Einzelauftrag ab, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei den in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen handelt es sich um rein kalkulatorische Zahlen, ermittelt anhand von Erfahrungswerten. Diese Schätzmengen können nicht garantiert werden.
Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die in dieser Ausschreibung angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (AN) erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen
- Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Einhaltung der AGB-Forst
- Einhaltung der Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen
Es darf ausschließlich Fahrpersonal eingesetzt werden, das die Voraussetzungen des § 7b Abs. 1 GüKG erfüllt, oder für das eine Fahrerbescheinigung nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vorliegt.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Bieter kann den Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung gem. § 7a GüKG vorweisen und reicht diesen Nachweis mit Angebotsabgabe ein.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Bieter erfüllt die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den AGB-Forst NRW und erklärt diese unter anderem mit Einreichung einer ausgefüllten Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW mit Angebotsabgabe.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen und im besonderen auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie in der Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Zwingend einzureichende Unterlagen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung gem. § 7a GüKG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Lizenz für Güterkraftverkehr innerhalb von Deutschland (Erlaubnisurkunde nach § 3 GüKG oder Berechtigung nach § 6 GüKG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterverkehr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
Das fehlen von zwingend einzureichenden Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Vertragsverlängerungen sind nicht möglich. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher in keinem Fall überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: voraussichtlich 01.01.2023 - 31.12.2023
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Spätsommer/Herbst 2023
Hinweise zur Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen, Anmerkungen und Antworten ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur schriftlich über dieses Medium.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege, z.B. telefonisch oder per E-Mail, zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder über den Bereich "Kommunikation") eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ebenfalls ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite von der Fa. Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.
Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.
Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.
Hinweise zu den einzureichenden Formularen:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YY1V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland